Waldbrandgefahr

Waldbrandgefahr in Sachsen-Anhalt

Flugzeuge starten zur Raucherkennung

In vielen Teilen Sachsen-Anhalts steigt wegen der Trockenheit die Waldbrandgefahr.

In großen Teilen Sachsen-Anhalts wurde bereits die höchste Waldbrandstufe 5 ausgerufen. So gilt im Jerichower Land, Wittenberg, Anhalt-Bitterfeld, Dessau-Roßlau und Stendal die höchste Waldbrandgefahr.

Da in den nächsten Wochen das Wetter weiterhin warm und trocken bleiben soll, ist davon auszugehen, dass sich die Lage noch weiter verschärfen wird.

Früherkennung

Zur Früherkennung von Waldbränden setzen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt auf den Einsatz von zwei kleinen Flugzeugen. Die mit einem Piloten, einem Beobachter und einem Förster bemannten Cessnas sollten ab Donnerstag in einigen Gebieten der Bundesländer ihre Routen abfliegen und nach Rauchbildung Ausschau halten, sagte Thomas Friedhoff, Referent des Feuerwehrflugdienstes Niedersachsen.

Abheben sollen die Flieger in Lüneburg und Hildesheim, erklärte Friedhoff. Je nach Wetterlage und Waldbrandstufe fliegen sie dann fünf verschiedene Routen ab und können auch gezielt verdächtig erscheinende Gebiete in Augenschein nehmen. Im vergangenen Jahr hätten so 23 Brände mit Hilfe des Flugzeuges frühzeitig entdeckt werden können. Je früher der Brand ausfindig gemacht werden könne, desto leichter fielen normalerweise die Löscharbeiten und desto geringer sei der Umweltschaden.

Der Feuerwehrflugdienst Niedersachsen startete am Donnerstag zum ersten Kontrollflug des Jahres am Flugplatz Hildesheim. Die Besatzung sollte mit 250 km/h über die Heide, den Solling und den Harz fliegen - und in vier Stunden knapp 1000 Kilometer zurücklegen. Wenn Waldbrände entdeckt werden, koordiniert die Besatzung die Einsatzkräfte auf dem Boden aus der Luft. Im Oktober soll spätestens die Brandüberwachung via Flugzeug eingestellt werden.

Waldbrandgefahrenstufe 1: Sehr geringe Gefahr

  • Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden.



Waldbrandgefahrenstufe 2: Geringe Gefahr

  • Um Zündquellen zu vermeiden, ist erhöhte Vorsicht geboten.
  • Fahrzeuge nicht auf Waldparkplätzen mit trockener Bodenvegetation abstellen.



Waldbrandgefahrenstufe 3: Mittlere Gefahr

  • Die Waldbrandgefahr ist erhöht.
  • Das Betreten des Waldes ist erlaubt, bei der Nutzung von Waldparkplätzen ist erhöhte Vorsicht geboten.



Waldbrandgefahrenstufe 4: Hohe Gefahr

  • Die Forstbehörde darf den Wald sperren.
  • Öffentliche Straßen und Wege sowie Waldwege aller Arten sollten nicht verlassen werden.
  • Die Forstbehörde darf Parkplätze und touristische Einrichtungen im Wald sperren sowie weitere Schutzmaßnahmen einleiten.



Waldbrandgefahrenstufe 5: Sehr hohe Gefahr

  • Die Forstbehörde darf den Wald sperren.
  • Der Wald sollte weder betreten noch befahren werden.
  • Ausnahmen gelten nur zu Kontrolltätigkeiten durch die Forstbehörde sowie für Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes.

Waldbrände verhindern: Was Waldbesucher tun können

  • Im und am Wald nicht rauchen.
  • Offenes Feuer vermeiden.
  • Im Wald und in Waldnähe nicht grillen.
  • Waldzufahrten für Feuerwehr und Rettungskräfte freihalten.
  • Im Wald nur auf dafür ausgewiesenen Flächen parken.
  • Jeden Brand schnellstmöglich unter der Telefonnummer 112 melden.
Seite teilen