Heizung

Vorgabe für öffentliche Gebäude beschlossen

Heizen nur bis 19 Grad

Um Energie zu sparen, sollen öffentliche Gebäude ab September in der Regel nur noch bis maximal19Grad beheizt werden. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur für Büros bei 20 Grad. Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen normalerweise nicht mehr geheizt werden. Diese und eine Reihe anderer Vorgaben sollen ein halbes Jahr lang gelten.

Außerdem vorgesehen ist ein Aus der Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen. Auch beleuchtete Werbeanlagen sollen über Nacht ausgeschaltet werden.

Auch auf Privatleute kommen Einschränkungen zu: Sie dürfen ihre Pools nicht mehr mit Gas und Strom heizen. Regelungen in Mietverträgen über eine bestimmte Mindesttemperatur werden vorübergehend ausgesetzt. Spätestens zum Beginn der Heizsaison müssen Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude Kunden beziehungsweise Mieter über den zu erwartenden Energieverbrauch, damit verbundene Kosten und Einsparmöglichkeiten informieren.

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