Vogelgrippe bei Haushühnern

Sperrbezirk bei Kalbe (Milde)

Erstmals wurde in diesem Jahr in Sachsen-Anhaltdie Vogelgrippe bei privat gehaltenenHühnern nachgewiesen.Um die Ortschaft Vietzen bei Kalbe (Milde) wurde jetzt ein Sperrbezirk von 3 Kilometern Durchmesser verhängt. Betroffen sind die Ortschaften Vietzen, Güssefeld, Siepe, Karstedt und Altmersleben. In diesem Gebiet sind 56 Geflügelhalter mit insgesamt ca. 1.088 Stück Geflügel beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt registriert. Alle Tierhalter, die im Sperrbezirk Geflügel halten, wurden bereits am 17.03. und am 18.03.2021 von mehreren Teams des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes aufgesucht. Dabei erfolgten die klinische Untersuchung des Geflügelbestandes und die Entnahme von Proben.

Auch im größerenBeobachtungsbezirk müssen alle Vögel in Privatbesitz jetzt im Stall bleiben und dem Altmarkkreisgemeldet werden. Außerdem dürfen Tierhalter Hunde und Katzen nicht außerhalb des Grundstücks laufen lassen, sonst droht ein Bußgeld. Die Vogelgrippe ist in der Regel für Menschen nicht gefährlich. Kranke Tiere sollen aber sofort isoliert und gemeldet werden.

DasBeobachtungsgebiet umfasst einen Radius von 10 kmum den Ausbruchsbestand.

• Es wird im Norden begrenzt durch die Ortschaften: Depekolk, Ladekath, Fleetmark und Lohne.
• Im Osten reicht das Beobachtungsgebiet bis in den Landkreis Stendal hinein. Es wird im Altmarkkreis Salzwedel begrenzt durch die Ortschaften: Packebusch, Beese, Vienau und Karritz.
• Die südliche Grenze bilden die Ortschaften: Kalbe (Milde) und Wernstedt,
• Im Westen wird es begrenzt durch die Ortschaften: Kakerbeck, Cheinitz und Mösenthin.


Sowohl im Sperrbezirk als auch im Beobachtungsgebiet ist sämtliches gehaltene Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) und die in Gefangenschaft gehaltenen Vögel anderer Arten beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Altmarkkreises Salzwedel anzuzeigen, insofern dies nicht bereits erfolgt ist. Tierhalter in den genannten Restriktionsgebieten haben alle Verendungen bzw. Erkrankungen von gehaltenem Geflügel dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Altmarkkreises Salzwedel unverzüglich zu melden. Es dürfen keine Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden. Ferner ist die Jagd auf Federwild innerhalb des Sperr- und Beobachtungsgebietes nur mit Genehmigung oder auf Anordnung des Altmarkkreises Salzwedel erlaubt.

Das freie Umherlaufen aller Hunde und Katzen ist sowohl innerhalb des Sperrbezirks als auch des Beobachtungsgebietes untersagt! Die Tierhalter haben dafür Sorge zu tragen, dass diese Anordnung eingehalten wird. Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € geahndet werden. Zum Schutz des heimischen Geflügels gilt bereits seit dem 16.12.2020 im gesamten Altmarkkreis Salzwedel die Aufstallungspflicht.


Symptome & Sicherheitsmaßnahmen
Folgende Symptome können für eine Influenzaerkrankung beim Geflügel sprechen:
• verminderte Futteraufnahme und allgemeine Apathie
• Leistungseinbrüche bei Legehennen und Masthühnern
• Auftreten von plötzlichen, zahlreichen Todesfällen

Geflügelhalter im gesamten Altmarkkreis Salzwedel sind angehalten, folgende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um eine Bestandsinfizierung zu vermeiden und eine Weiterverbreitung zu verhindern:
• Melden Sie Ihre Geflügelbestände beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Salzwedel an, sofern Sie dies noch nicht getan haben.
• Halten Sie sich an die nach wie vor geltende Stallpflicht für Geflügel.
• Melden Sie im Bestand auftretende Krankheitsanzeichen und/ oder Tierverluste unverzüglich dem Veterinäramt.
• Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Ställe, tragen Sie beim Betreten Ihrer Ställe Stiefel und Kittel.
• Futter, Einstreu, Wasser und Gerätschaften sind so aufzubewahren, dass sie nicht mit Ausscheidungen von Wildvögeln in Berührung kommen.

Meldungen & Kontakt
Halter von Nutzgeflügel, deren Tierhaltung außerhalb des Beobachtungsgebietes liegt und noch nicht beim Altmarkkreis Salzwedel registriert ist, sollten dies unverzüglich nachholen. Weiterhin bittet das Veterinäramt, auffälliges Verhalten und Totfunde von Wildvögeln umgehend zu melden, damit eine Bergung und Untersuchung dieser Tiere durchgeführt werden kann. Die Registrierungen und Totfundmeldungen erfolgen über das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Salzwedel, Karl-Marx-Str. 32, 29410 Salzwedel. Mail: vetamt@altmarkkreis-salwedel.de, Tel.: 03901 840 416.

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