Magdeburg(dpa/sa)-Als Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma sahen sie ihre Autorität in Gefahr und wollten einem 30-jährigen Unruhestifter eine Abreibung verpassen: Am Montag wurden die vier Männer am Landgericht Magdeburg als Mörder verurteilt. Gegen drei Angeklagte wurden lebenslange Freiheitsstrafen verhängt, ein zum Tatzeitpunkt 20-Jähriger erhielt eine Jugendstrafe von sieben Jahren. Am 3. Januar dieses Jahres schlugen sie inBlankenburgauf offener Straße mit Schlagstöcken auf ihr Opfer ein, traten zu und fesselten dem Mann mit Kabelbinder die Hände auf den Rücken.
Der 30-Jährige starb noch am Tatort. Er hatte einen komplexen Trümmerbruch des Mittelgesichts, wie die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung sagte. 45 Spuren des Gewaltexzesses seien gezählt worden:17 am Kopf, 8 am Rumpf und 20 an den Gliedmaßen. Das Gericht nehme nicht an, dass der Tod des 30-Jährigen von vorn herein geplant war, aber alle hätten um die Gefährlichkeit der eingesetzten Waffen gewusst.
Der Grund für die geplante Aktion ist für das Gericht eindeutig: Als Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, der für eine Westernstadt im Harz zuständig war, waren die Männer wütend auf den 30-Jährigen, der Stress in der Gegend machte. Er soll Autoreifen zerstochen, Morddrohungen ausgestoßen und Schutzgeld selbst von Kindern erpresst haben.
Sie hätten es als Angriff auf ihre Autorität empfunden - so sah es das Gericht. Aus ihrer Sicht sorgten sie schließlich für Recht und Ordnung. So hätten sie gemeinsam den Entschluss gefasst, dem 30-Jährigen eine Abreibung zu erteilen, ihn niederzuknüppeln und ihn so zu vertreiben. «Es ging um Genugtuung für ihren Ruf. Das ist Selbstjustiz, die sittlich auf niedrigster Stufe steht», hieß es im Urteil. Alle Beteiligten sind Deutsche.
Im Prozess machten die Angeklagten unterschiedliche Aussagen. Zeugen logen, dass sich die Balken biegen, resümierte die Vorsitzende Richterin. Schließlich sei man der Aussage eines der Angeklagten gefolgt, der sich detailliert äußerte. Die Beteiligten tauschten sich aber auch rege mit Sprachnachrichten über ihre Handys aus. Das war eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung des Gerichts.
«Die Auslesung der Handys hat in erschreckender Weise gezeigt, wie das Geschehen am 3. Januar ablief», hieß es in der Urteilsbegründung. Die Sicherheitsdienst-Mitarbeiter hätten nach dem 30-Jährigen gesucht, man wolle «ihm den Kopf spalten». In den Nachrichten habe es anderem geheißen: «Wir sind kein Ponyhof. Wir haben uns einen Ruf aufgebaut und den müssen wir uns erhalten.»Man lasse sich nicht auf der Nase herumtanzen.
Das Gericht stellte aber auch klar, dass an der Aktion deutlich mehr Menschen beteiligt waren als auf der Anklagebank sitzen. «Es dürften weit mehr Personen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen sein.» Mit drei voll besetzten Autos sei man zum Tatort gefahren. Ein unbeteiligter Zeuge habe von fünf bis sechs Männern gesprochen, die auf das Opfer einschlugen und traten.
Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Revision möglich.