Viele Landkreise in Sachsen-Anhalt beschränken Wasserentnahme

Grundwasser ist weiterhin knapp

Die Grundwasser- und Öberflächenwasserstände in Sachsen-Anhalt sind niedrig. Viele Landkreise haben daher reagiert und die Möglichkeit zur Wasserentnahme eingeschränkt. Andere planen solche Regelungen bei weiter ausbleibenden Niederschlägen, wie aus einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur hervorgeht.

Mittlerweile haben etwa der Altmarkkreis Salzwedel, der Salzlandkreis, die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Stendal, Jerichower Land und die Stadt Dessau-Roßlau entsprechende Allgemeinverfügungen veröffentlicht. In der Regel sind Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern durch technische Geräte ganz verboten und die Benutzung von Brunnen zeitlich eingeschränkt.

In einem Zeitfenster ab dem Vormittag oder Mittag bis zum Abend dürfen sowohl öffentliche als auch private Grünflächen, aber etwa auch Sportplätze nicht mit Wasser aus Brunnen bewässert werden. In dieser Zeit ist die Verdunstung am größten. Verstöße gegen die Allgemeinverfügungen können mit bis zu 50000 Euro Bußgeld geahndet werden. «Nach derzeitiger Resonanz ist feststellbar, dass nur in wenigen Fällen gegen die Einschränkung verstoßen wird», sagte eine Sprecherin des Landkreises Stendal.

Auch im Landkreis Börde sind entsprechende Regelungen geplant. Die Grund- und Oberflächenwasserstände hätten sich infolge ausbleibender Niederschläge in den aufeinanderfolgenden Jahren 2018 bis 2021 nicht erholt, erklärte ein Sprecher. «Eine Verbesserung der Situation ist auch in diesem Jahr nicht in Sicht.»

Eine Allgemeinverfügung wird es aller Voraussicht nach ebenfalls im Landkreis Harz geben - wenn die Abflusswerte dauerhaft unterhalb des mittleren Niedrigwasserdurchflusses liegen. «Aktuell gehen wir davon aus, dass dieser Umstand Mitte Juli erreicht ist», hieß es vom Landkreis.

Im Saalekreis wurden Wasserentnahmen bislang noch nicht eingeschränkt. Die Lage werde jedoch sehr genau beobachtet, teilte eine Sprecherin mit. In Magdeburg werde abgewogen, was tatsächlich Sinn mache, ohne in blinden Aktionismus zu verfallen, sagte eine Sprecherin. Sie wies darauf hin, dass die Sachlage in den umliegenden Landkreisen eine andere als in der Landeshauptstadt sei.

Auch der Landkreis Wittenberg verzichtet bislang auf Einschränkungen. «Auch ohne eine Allgemeinverfügung ist das Verschwenden von Wasser durch das Wasserhaushaltsgesetz untersagt. Wir sind dankbar für Hinweise an unsere Wasserbehörde», hatte Landrat Christian Tylsch (CDU) vor wenigen Tagen gesagt.

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