Mi, 23. Dezember 2020
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Das Verwaltungsgericht in Halle hat einige Vorgaben der städtischen Allgemeinverfügung gekippt.
Das betreffe zum einen die angeordnete 10tägige häusliche Quarantäne für alle Personen mit engem Kontakt zu Corona-Infizierten: Der Begriff „enger Kontakt“ sei zu unbestimmt und schwer zu verstehen, urteilte das Gericht.
Die zweite Entscheidung gab es zum Führen eines sogenannten Quarantäne-Tagebuchs unter anderem mit täglichem Fiebermessen.
Diese Regelung ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts unverhältnismäßig und kein Mittel, um Menschen vor der Ausbreitung des Virus zu schützen.