Verwaltungsgericht Halle entscheidet:

Quarantäneverordnung teils nicht rechtens

Das Verwaltungsgericht in Halle hat einige Vorgaben der städtischen Allgemeinverfügung gekippt.

Das betreffe zum einen die angeordnete 10tägige häusliche Quarantäne für alle Personen mit engem Kontakt zu Corona-Infizierten: Der Begriff „enger Kontakt“ sei zu unbestimmt und schwer zu verstehen, urteilte das Gericht.

Die zweite Entscheidung gab es zum Führen eines sogenannten Quarantäne-Tagebuchs unter anderem mit täglichem Fiebermessen.

Diese Regelung ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts unverhältnismäßig und kein Mittel, um Menschen vor der Ausbreitung des Virus zu schützen.

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