Verrückte Gesetze gibt’s auch in Deutschland

Wer glaubt, dass es nur in anderen Ländern ausgefallene Gesetze gibt, der wird sich wundern. Denn auch in Deutschland gibt es so manche Paragrafen, die einem zum Kopfschütteln bringen. Oftmals sind diese ein Relikt aus vergangenen Zeiten und man fragt sich, welche Geschichte hinter der Entstehung steckt. Wir haben mal ein paar merkwürdige Gesetze herausgesucht.
Laut der Straßenverkehrsordnung ist es nicht strafbar nackt Auto zu fahren. Der Innenraum eines Fahrzeuges gilt als privater Raum. Sobald man jedoch aussteigt, gilt das Ordnungswidrigkeitsgesetz. Der Paragraf §118 sagt: „Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.” Aus diesem Grund nie vergessen, sich anzuziehen, bevor man das Auto verlässt.
Sollte man mal in einer Gruppe unterwegs sein, dann heißt es bei Brücken aufgepasst. Denn laut der deutschen Straßenverkehrsordnung ist es verboten, auf Brücken im Gleichschritt zu marschieren. Diese Regel stammt noch aus Kriegszeiten. Damals konnten kleinere Brücken einstürzen, wenn hunderte Soldaten im Gleichschritt über die Brücke marschieren.
Wer zu schnell fährt muss mit einer entsprechenden Strafe rechnen, auch wenn man mal dringend auf das stille Örtchen muss. Das ist zwar kein festes Gesetz, aber das Amtsgericht Celle stellte dieses in einem Urteil klar.
Es ist wirklich wahr. In Hessen gibt es die Todesstrafe. Allerdings wurde diese außer Kraft gesetzt. Trotzdem heißt es im Artikel 21 der hessischen Landesverfassung: „Bei besonders schweren Verbrechen kann er [der Verbrecher] zum Tode verurteilt werden." Jedoch steht im Artikel 32 des deutschen Grundgesetzes: „Bundesrecht bricht Landesrecht” Und da es im deutschen Bundesgesetz keine Todesstrafe gibt, kann man auch ganz beruhigt sein.
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