Laut der Straßenverkehrsordnung ist es nicht strafbar nackt Auto zu fahren. Der Innenraum eines Fahrzeuges gilt als privater Raum. Sobald man jedoch aussteigt, gilt das Ordnungswidrigkeitsgesetz. Der Paragraf §118 sagt:
„Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.”
Aus diesem Grund nie vergessen, sich anzuziehen, bevor man das Auto verlässt.