Sachsens Allgemeinverfügung mit Maßnahmen zum Schutz in der Corona-Krise ist weiter rechtens. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) lehnte am Dienstag einen Eilantrag gegen die Verfügung des Gesundheitsministeriums vom 31. März ab. Der Kläger hatte sich gegen einzelne Passagen gewandt.
Konkret ging es darum, dass laut Verordnung Sport und Bewegung im Freien nur «vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs» und nur «im Ausnahmefall» mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person möglich sind. Der Antragsteller hielt diese Formulierungen für unklar. Zum anderen machte er geltend, dass die Nutzung von Kraftfahrzeugen auch ohne triftigen Grund möglich sein müsse. Seiner Ansicht nach sollte ferner das Verbot zum Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund nicht für Leute gelten, die bereits immun gegen das Coronavirus sind.
Das Oberverwaltungsgericht folgte dem nicht. Die Richter sehen zwar einen massiven Eingriff in die Freiheitsrechte, betrachten diesen aber zur Verhinderung weiterer Infektionsfällen als verhältnismäßig - zumal es eine zeitliche Begrenzung bis zum 20. April gibt. Bereits immunisierte Personen seien derzeit nur mit unverhältnismäßigem Aufwand sicher zu identifizieren, hieß es. Die begehrte Freigabe des Kfz-Verkehrs könnte zu einer unübersehbaren Weiterverbreitung des Coronavirus führen. Laut Gericht ist die Entscheidung des OVG nicht anfechtbar.
Das Gericht definierte auch, was „Umfeld des Wohnbereiches“ bedeutet: nämlich etwa 10 bis 15 Kilometer - gerechnet von der eigenen Wohnung. Dabei sei egal, ob diese Entfernung zuFuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Autozurückgelegt wird.
Dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen liegen noch mindestens drei weitere Eilanträge zur Beschlussfassung vor. Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) hatte in den vergangenen Tagen wiederholt klargestellt, dass sich der Großteil der Menschen im Freistaat an die Beschränkungen hält. Zuletzt hatte es bei den Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz, das die Rechtsgrundlage für die Allgemeinverfügung bildet, ein Auf und Ab der Zahlen gegeben.