Verhandlungen über Vorratsdatenspeicherung

Freiheit oder Sicherheit?

Der Europäische Gerichtshof hat heuteüber die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland entschieden.

Das oberste EU-Gerichtfällt sein mit Spannung erwartetes Urteil, das für weiteren Zwist in der rot-grün-gelben Regierungskoalition sorgen könnte.

Der anlasslosen Speicherung von Vorratsdaten werden enge Grenzen gesetzt. Die aktuelle deutsche Regelung verstößt gegen EU-Recht.

Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist hoch umstritten. Es geht um die Frage, ob Internetprovider und Telekommunikationsanbieter die Daten ihrer Kunden, also beispielsweise IP-Adressen und Rufnummern,

für den Zugriff von Behörden speichern müssen.

Das sieht das Telekommunikationsgesetz vor, das derzeit auf Eis liegt. Während Sicherheitspolitiker darin ein zentrales Instrument im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Kinderpornografie und Terrorismus sehen,

halten Bürgerrechtler und Verbraucherschützer das für einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre.

Hintergrund des nun anstehenden Urteils ist ein Rechtsstreit der Bundesnetzagentur mit dem Internetprovider SpaceNet und der Telekom, die sich gegen die Speicherpflicht im Telekommunikationsgesetz wehren.

Schon vor dem Urteilsspruch ist klar, dass es in der Koalition schwierig werden wird, hier eine gemeinsame Linie zu finden.

Denn in den Koalitionsverhandlungen hatte die FDP mit Macht auf eine Vereinbarung zur Abkehr von der Vorratsdatenspeicherung gedrungen. Die Grünen sehen dieses Instrument ebenfalls kritisch.

Anders positioniert sichBundesinnenministerin Nancy Faeser. Die SPD-Politikerin hatte kürzlich beim Jahresempfang der Sicherheitsbehörden betont, Polizei und Verfassungsschutz bräuchten Eingriffsbefugnisse auf der Höhe der Zeit.

Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)ist ein entschiedener Gegner der Vorratsdatenspeicherung. Er setzt stattdessen auf ein Quick-Freeze-Verfahren mit Richtervorbehalt.

Das bedeutet, dass ein Telekommunikationsanbieter auf richterliche Anordnung bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum speichern müsste.

Dieses Verfahren hat auch der EuGHin den vergangenen Jahren als rechtmäßig beurteilt.

Im Koalitionsvertrag ist Quick Freeze allerdings nicht explizit erwähnt. Viele Ermittler halten dieses Verfahren für keine brauchbare Alternative zur Vorratsdatenspeicherung, etwa wenn es darum geht, Menschen aufzuspüren,

die im Internet Darstellungen vom sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen tauschen. Ein Verbot der Vorratsdatenspeicherung könnte zukünftige Polizeiermittlungen stark einschränken.

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