Die Verhandlung über die Nordverlängerung der A14 in Sachsen-Anhalt ist am Dienstag am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ohne Entscheidung zu Ende gegangen. Das Gericht kündigte das Urteil für kommende Woche Mittwoch an. Der Verein Naturfreunde Sachsen-Anhalt hatte den Planfeststellungsbeschluss vom 14. Dezember 2020 für den Abschnitt Osterburg-Seehausen-Nord angefochten. Er moniert vermeintliche Planungsfehler in Bezug auf den Klima-, Natur- sowie Artenschutz.
Nach Auffassung des Vereins fußt die Planung des 16,8 Kilometer langen Abschnittes unter anderem auf Prognosen, die bis 2030 einen unrealistisch hohen Verkehrszuwachs vorhersagen. Außerdem sei das im Planfeststellungsbeschluss festgehaltene Konzept zum Schutz von Wölfen im Baugebiet ungenügend. Unklar sei zudem, ob die Ausgleichspflanzungen für gefällte Bäume den Zielsetzungen des Klimaschutzgesetzes gerecht werden.
Der Verein beantragte deshalb am Ende der mündlichen Verhandlung, den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben. Das beklagte Landesverwaltungsamt beantragte hingegen, die Klage abzuweisen.