Urteil nach Überfällen auf Shisha-Bar

Landgericht vermutete Schutzgelderpressung

Im Prozess um die Überfälle auf eine Shishabar in Magdeburg ist das Urteil gefallen.

Das Landgericht hat die vier Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu mehreren Jahren auf Bewährung verurteilt. Zwei der Täter nach Jugendstrafrecht.

Die Männer, alle Anfang 20, hatten im Sommer zweimal eine Shisha-Bar am Hasselbachplatz überfallen. An den Taten waren nicht immer alle Angeklagten gleichzeitig beteiligt. Bei ihren Überfällen hatte die Gruppe in der Bar Gegenstände zerstört und auf Personen eingeschlagen. Bei der zweiten Tat seien auch Schüsse gefallen, sagte ein Gerichtssprecher. Die Männer stammen aus Tschetschenien und Igutschetien, einer autonomen Republik im Nordkaukasus, Russland.

Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage davon aus, dass die Männer mit ihren Taten Schutzgeld erpressen wollten. Dem folgte das Gericht aus Mangel an Beweisen aber nicht. Daher erfolgte die Verurteilung zur Bewährung wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung.Der Prozess hatte Anfang März unter großen Sicherheitsvorkehrungen begonnen.

Die Männer sitzen seit August in Untersuchungshaft.

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