Die Tötung eines Hoteliers in Osterweddingen war Mord ...
Zu diesem Schluss ist heute das Landgericht in Magdeburg gekommen.
Es verurteilte die beiden Angeklagten zu achteinhalb bzw. neuneinhalb Jahren Haft.
Damit fällt die Haftstrafe länger aus als beim ersten Urteil wegen Totschlags.In der Neuauflage des Prozesses wertete das Gericht die Tat nun als Mord, weil die Angeklagten aus den niedrigsten Beweggründen gehandelt hätten. Es gebe ein ganz krasses Missverhältnis zwischen dem Anlass der Tat und der Folge. Die betrunkenen Männer hatten im Oktober vor zwei Jahren auf dem Hotel-Parkplatz in Osterweddingen randaliert - als der Inhaber sie zur Rede stellte, prügelten und traten sie auf ihn ein. Der 58-Jährige starb an seinen Verletzungen. Gegen das Urteil ist erneut Revision möglich.