Urteil nach Balkon-Absturz

Fünf Jahre nach dem Absturz eines Balkons in Magdeburg ist die Baufirma schuldig gesprochen worden.

Die Dübel in der Wand hätten maximal ein Bild halten können, aber keinen Balkon, urteilte gestern der Richter am Landgericht.

Über die Höhe des Schadenersatzes bzw. des Schmerzensgeldes ist noch nicht entschieden.

Das Gericht will dafür noch die konkreten Folgen der Verletzungen klären.

Drei Menschen waren schwer verletzt worden, als der Balkon damals samt Feuerleiter 14 Meter in die Tiefe stürzte.

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