Justitia-Statue in Frankfurt/Main

Urteil im Prozess gegen Haldensleber

Wegen versuchten Mordes

Im Prozessgegen einen Haldensleber wird heute das Urteil erwartet. Der 58 Jährige ist wegen versuchten Mordes angeklagt – er hatte im April versucht die Gartenlaube anzuzünden, in der seine Exfreundin und ihr neuer Freund schlief.

Das Paar erwachte durch den Benzingeruch und verließ die Laube. Daraufhin versuchte der Mann erfolglos den neuen Partner mit einem Hammer anzugreifen. Bei einer Verurteilung durch das Landgericht Magdeburg, erwartet den Haldensleber im schlimmsten Fall eine lebenslange Haftstrafe.

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