Urteil im Fall Köthen

Nach denUrteilen imKöthen-Prozess hat das Bündnis «NazifreiKöthen» eine Demonstration in der Stadt angemeldet. Diese sei für Sonntag ab 16.00 Uhr angekündigt und bestätigt worden, sagte der Bürgermeister vonKöthen, Bernd Hauschild, am Samstag der Deutschen Presse-Agentur. Zu der Versammlung seien 150 Teilnehmer angemeldet worden. Außerdem habe eine zweite Gruppierung zu einer Demonstration am selben Tag, allerdings eine Stunde später, in sozialen Medien aufgerufen. Diese sei bislang nicht offiziell angemeldet worden. «Die Demonstration würde ich der rechten Szenen zuordnen», so der Bürgermeister.

Der Polizei zufolge wird die Lage in der Stadt beobachtet. «Wir bereiten uns auf alle Eventualitäten vor», sagte Polizeisprecherin Doreen Wendland in Dessau-Roßlau. Noch könne nicht gesagt werden, wie viele Polizeikräfte zum Einsatz kommen sollen.

Am Freitag waren die zwei Urteile gefallen

Ein Tisch wird umgeworfen, Schreie, die Polizei schreitet ein:Während der Verurteilung zweier junger Männer nach dem Tod eines herzkranken 22-Jährigen in Köthen entlädt sich die Wut der Familie, die im Prozess als Nebenkläger auftritt, im Gerichtssaal. Die Vorsitzende Richterin Uda Schmidt hat am Freitag gerade das Urteil verkündet:Jugendstrafen von einem Jahr und fünf Monaten für den 17-jährigen Angeklagten, ein Jahr und acht Monate für den 19-jährigen Mitangeklagten. Die Afghanen haben aus Sicht der Richter Schuld am Tod des 22-Jährigen. Ihr Verhalten zeuge von fehlender Achtung vor dem menschlichen Leben.

Das Gericht sprach den jüngeren Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig. Bei dem Älteren wurde bei der Strafe ein vorangegangener Angriff auf einen Landsmann im Streit um eine Vaterschaft sowie der länger zurückliegende Diebstahl einer Flasche Rum einbezogen. Der 19-Jährige soll zudem wegen Alkoholabhängigkeit in eine Entzugsanstalt.

Als dieVorsitzende Richterin Schmidt erklärte, wie schwierig die Beweisaufnahme wegen unterschiedlicher - teils unwahrer - Zeugenaussagen gewesen sei, sprang ein Bruder des Opfers auf und schrie: Er habe doch gesehen, wie auf den 22-Jährigen eingetreten worden sei. Sein Unmut über das Strafmaß war so groß, dass der kräftige Mann einen schweren Tisch umwarf. Polizisten eilten Justizbeamten im Gerichtssaal zu Hilfe, die Angeklagten wurden kurzzeitig aus dem Raum geführt.

Der Tod seines Bruders hatte im vergangenen September bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Erst wenige Tage zuvor war ein 35-jähriger Deutscher bei einem Stadtfest in Chemnitz erstochen worden. In Köthen mobilisierte die rechte Szene noch am Tattag rund 2500 Menschen zu einem sogenannten Trauermarsch. In den Folgewochen gab es Demonstrationen rechtsgerichteter Gruppen und auch Gegendemos.

Richterin Schmidt, die den Prozess seit Anfang Februar in ruhiger, sachlicher Art und Weise führte, setzte die Urteilsverkündung nach kurzer Unterbrechung fort. Ausführlich begründete sie fast eineinhalb Stunden detailliert die Entscheidung. Klar ist für das Gericht: Der Tod ist kein bloßer Unfall gewesen. Vielmehr sei er durch die Körperverletzung der Angeklagten fahrlässig verursacht worden, begründete die Vorsitzende Richterin.

An jenem Septemberabend kam der 22-Jährige laut Urteil hinzu, weil der ältere Angeklagte mit einem Landsmann heftig darüber gestritten hatte, von wem eine junge Frau schwanger sei. Langsamen Schrittes, betonte Schmidt. Er habe gefragt, was los sei. Der ältere Angeklagte versetzte ihm dann einen starken Stoß gegen den Brustkorb. Der Köthener fiel nach hinten um, ohne sich abzustützen. Als er am Boden lag, habe der 17-Jährige ihn von oben «stampfend, aber nicht kraftvoll» auf das Gesicht getreten.

Der 22-Jährige starb an einem plötzlichen Herztod. Nach Aussagen der Sachverständigen war der junge Mann so schwer krank, dass er jederzeit hätte sterben können, erklärte die Richterin weiter. Der psychische und physische Stress des Angriffs hätte aber schließlich dafür gesorgt, dass das Herz versagte. Schmidt betonte:«Den Angeklagten war es möglich, den Tod vorherzusehen.»

Die beiden verurteilten Männer sitzen seit rund acht Monaten in Untersuchungshaft, der Haftbefehl gegen sie bleibe aufrecht erhalten, so die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die beiden Angeklagten verfolgten die Worte aufmerksam, aber weitgehend ohne Regung. Die Familie aus Köthen - zwei Brüder, zwei Schwestern und die Mutter - machten dagegen kein Hehl aus ihren Emotionen. Das Strafmaß sei viel zu gering, meinten sie nach der Verhandlung. Mit Gerechtigkeit habe das nichts zu tun.

Richterin Schmidt richtete sich an die Familie. Sie wünsche ihr viel Kraft, mit dem Verlust des Sohnes und Bruders umzugehen. «Das Strafmaß wird Ihnen milde vorkommen. Es wird ihn nicht mehr lebendig machen.» Es gehe hier aber um die individuelle Schuld. Den beiden 17- und 19-Jährigen gab sie auf, über das Geschehene nachzudenken. «Körperverletzung kann tödlich enden.»

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