Urteil gegen Ex-Sicherheitsleute rechtskräftig

Nach Vorwurf der Misshandlung in Halberstadt

Zwei Freisprüche und eine Verwarnung für frühere Sicherheitsleute in der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber in Halberstadt sind rechtskräftig. Das teilte ein Gerichtssprecher in Magdeburg am Montag, 15. Februar 2021 auf Nachfrage mit. Den Männern war Körperverletzung vorgeworfen worden, nachdem im August 2019 zwei Videosequenzen mit einem mutmaßlichen Angriff gegen Asylbewerber publik geworden waren - vier Monate nach dem Vorfall selbst.

Am Amtsgericht Halberstadt waren zwei der Männer am 4. Februar 2021 freigesprochen worden. Ein weiterer wurde wegen Körperverletzung verwarnt. Damit verband die Richterin eine Geldstrafe auf Bewährung - wenn sich der 44-Jährige binnen eines Jahres noch einmal etwas zuschulden kommen lasse, müsse er 15 Tagessätze á 50 Euro zahlen. Der Angeklagte hatte zugegeben, «dosierte Kampfsportbewegungen» angewandt zu haben, um einen betrunkenen und aggressiven Asylbewerber unter Kontrolle zu bringen.

Die Richterin hatte in der Urteilsbegründung betont, das Video zeige eine Sequenz eines Gesamtgeschehens. Im Verfahren sei deutlich geworden, dass die drei Männer, die zu einem privaten Sicherheitsdienst gehörten, bei der Einlasskontrolle ihrem Auftrag nachgekommen seien. Ihre Verantwortung sei gewesen, zu kontrollieren, wer in der Gemeinschaftsunterkunft lebe und wer nicht.

Dazu hätten sie die Ausweise scannen müssen. Der betroffene Bewohner derAsylunterkunft habe dies verweigert. Der Asylsuchende selbst konnte sich eigenen Worten zufolge nicht an den Vorfall erinnern und nahm auch keine medizinische Hilfe in Anspruch. Die Sicherheitsmänner verloren ihre Jobs in der Asylunterkunft.

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