Urlaubstours GmbH insolvent - Interview mit der Verbraucherzentrale in Leipzig

Nach der Insolvenz des Leipziger Internetunternehmens Unister Holding ist jetzt auch das erste Tochterunternehmen in Schieflage geraten: Nach Mitteilung des Insolvenzverwalters meldete auch die Urlaubstours GmbH Insolvenz an. Damit sind jetzt auch erstmals Verbraucher direkt betroffen. Wer bei dem Reiseveranstalter eine Reise gebucht hat, brauche sich zunächst keine Sorgen zu machen, sagte uns Juristin Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale: "Nach Aussage des vorläufigen Insolvenzverwalters werden alle gebuchte Reisen durchgeführt. Neubuchungen sind nicht mehr möglich. Wer trotzdem besorgt ist, sollte direkt bei den Anbietern vor Ort, also bei der Airline, dem Hotel oder auch dem Mietwagen-Anbieter nachfragen, ob alles seinen Gang geht. Unabhängig davon haben hier die Reisenden das Glück über den Reisesicherungsschein abgesichert zu sein, falls es doch schlimmer kommt." Wie genau bekomme ich da mein Geld zurück? "Ich muss ich dann direkt an den Versicherer wenden und sagen, dass ich eine Reise gebucht habe und dass ich diese wegen der Insolvenz des Veranstalters nicht antreten oder abbrechen musste. Dann kann ich den Reisepreis und alle anderen Aufwendungen zurückfordern. Dann gibt es die gesamte Summe zurück. Grundsätzlich sollte man auch erst Anzahlungen für eine Reise leisten, wenn man diesen Sicherungsschein unterschrieben hat." Unister ist ja in der Urlaubsbranche breit aufgestellt und hat noch viele weitere Tochterunternehmen. Was raten Sie potentiellen Kunden denn ganz prinzipiell? "Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten kommen könnten. Wir beobachten das natürlich mit Sorge und der Verbraucher sollten sich des Risikos bewusst sein." Ein Sonderkündigungsrecht bestehe nicht, heißt es von der Verbraucherzentrale außerdem.
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