Urlauber aus NRW

Niedersachsen will Attest

Nach dem Corona-Ausbruch im Bereich Gütersloh in Nordrhein-Westfalen verlangt Niedersachsenab Freitag (26.06.2020) ein ärztliches Attest.Touristen aus den nordrhein-westfälischen Kreisen Gütersloh und Warendorf dürfen nur noch damit in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen übernachten.

Sie brauchen eine Bescheinigung über einen Corona-Test, der keine Infektion ergab. Die Testung darfbei Ankunft in der Beherbergungsstätte höchstens 48 Stunden zurückliegen, heißt es in der geänderten niedersächsischen Corona-Verordnung. Ohne ein solches Attest gilt ein Beherbergungsverbot. Die neue Verordnung gilt vorerst bis zum 5. Juli.

In den beiden Kreisen in Nordrhein-Westfalen sei der von Bund und Ländern festgelegte Schwellenwert für Neuinfektionen von 50 Fällen pro 100 000 Einwohner in einem Zeitraum von sieben Tagen deutlich überschritten, erklärtdas Ministerium. «Es ist wichtig, dass wir eine dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens wie im März verhindern, als das Virus unter anderem aus Skigebieten massiv nach Niedersachsen eingetragen wurde», sagte Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) in Hannover.

In Sachsen-Anhalt entscheidet das Kabinett am kommenden Dienstag. Bis dahin laufen Gespräche mit anderen Ländern und mit dem Bund.

Ministerpräsident Reiner Haseloff will Einschränkungen für Urlauber aus Corona-Risikogebieten aber nicht ausschließen. Es werde ein Beherbergungsverbot erwogen, heißt es aus der Staatskanzlei. Möglich seien auchQuarantäne-Regelungen.Haseloff sprach sich dafür aus, dass sich die Bundesländer auf gemeinsame Richtlinien einigen sollten.

Das Gesundheitsministerium in Magdeburg hält indes nichts von solchen Einschränkungen, sagte uns ein Sprecher.

Ähnlich sieht es dieGesundheitsministerin von Thüringen, Heike Werner. Die Erfahrungen der vergangenen Wochen und Monate hätten gezeigt, dass entsprechende Ausbrüche in der Regel lokal klar eingrenzbar seien.Insofern sei es nicht sinnvoll, einen ganzen Landkreis und alle dort lebenden Menschen in Sippenhaft zu nehmen und ihnen den wohlverdienten Urlaub zu versagen. Die Behörden vor Ort in den betroffenen Landkreisen würden gut und gewissenhaft handeln. Dazu gehöre, die Nachverfolgung der Kontakte und entsprechende Quarantänemaßnahmen, um Infektionsketten zu unterbinden.

Auch Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping wirbt für ein einheitliches Vorgehen. «Zwischen den Bundesländern werden gerade mehrere Varianten besprochen», sagte sie.«Für uns ist wichtig: Jeder soll nach Sachsen kommen können, wenn er einen negativen Test vorweist», so Köpping. Dieser sollte allerdings nicht älter als 48 Stunden sein und von den Beherbergungsbetrieben kontrolliert werden.

Liegt kein solcher Test vor, soll es nach dem Willen des Ministeriums ein Beherbergungsverbot für Reisende geben, die aus Regionen mit mehr als 50 Corona-Fällen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen nach Sachsen kommen wollen.

Auch inBrandenburgberät die Landesregierung noch über eine mögliche Änderung der Bestimmungen.

Sachsen, Plauen: Proben für Corona-Tests werden im Diagnosticum-Labor in Plauen für die weitere Untersuchung vorbereitet.
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