Nirgendwo inDeutschlandsind die Corona-Zahlen so niedrig wie in Schleswig-Holstein. Deshalb hat das Bundesland jetzt noch weiter geöffnet: seit Montag,17. Mai kann man als Touri wieder übernachten. Auch im Innenbereich von Restaurants dürfen wieder erste Gäste bewirtet werden. Natürlich immer begleitet von den AHA-Regeln und Tests und mit den Vorteilen, die es für Geimpfte und Genesene gibt.
Und so wird es wohl für diesen Sommer in ganz Deutschland werden - es kann also durchaus gebucht werden. Nur: man muss sich beeilen! DennDeutschland will in Deutschland Urlaub machen!
Was sicher überall gilt
Die Frage: Und was können wir dann vor Ort machen, muss immer wieder neu beantwortet werden - je nachdem, wo man ist. Aber eigentlich ist es auch klar: es gelten immer Masken- und Abstandspflicht, für Besuche in Freizeiteinrichtungen man muss sich digital registrieren und zustimmen, dass die Daten auch übermittelt werden dürfen. Außerdem muss man immer einen negativen aktuellen Test vorweisen. Aktuell heißt:vor maximal 24 Stunden gemacht(PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht). Heißt im Umkehrschluss auch: der Test muss alle 48 Stunden erneuert werden.Ein Test "hält" also quasi 2 Tage und muss dann erneuert werden! Für Geimpfte undGenesene und meist auch Kinder unter sechs Jahren entfällt die Testpflicht.
Wie es aktuell in den Bundesländern für Touristen aus anderen Bundesländern ausschaut, lest Ihr hier
- Es darf wieder gebucht werden, sagte die Länderchefin kürzlich und meinte damit, dass ab Montag,14. Juni wieder Touristen aus anderen Bundesländern kommen dürfen. Am 31. Mai soll diese Reglung nochmal geprüft werden - vielleicht wird der Termin auch noch gekippt und die Touristen dürfen schon früher an die Ostsee.
- Vollständige Geimpfte und Genesene drüfen aktuell schon als Tagestouristen kommenoder in ihre eigene Ferienwohnung reisen
- Die Gastronomie darf schon ab Pfingstsonntag im ganzen Bundesland öffnen – im Innen- und Außenbereich. Wer im Innenbereich etwas essen oder trinken möchte, braucht einen aktuellen negativen Corona-Test (max. 24 Stunden alt)und muss ein Tisch reserviert haben. Wer im Außenbereich sitzen möchte, benötigt keinen Test und muss auch nicht reservieren.
- Hotels & Co. sind erstmal noch zu. Sinken die Inzidenzen weiter, soll zu Pfingsten schon Camping und Urlaub in Ferienwohnungen möglich sein
- In Städten und Gemeinden mitInzidenz unter 100 sind Biergartenöffnungen und Außengastronomie erlaubt. Als Gast muss man aber vorbestellen - sich also einen Termin holen.
- Neue Reglungen sind ab 04. Juni möglich
- Touristen können aktuellauf Campingplätzen und Ferienwohnungen Urlaub machen. Bei Anreise müssen sie einen aktuellen negativen Test vorlegen.
- Die Aussenbereiche der Restaurants dürfen öffnen. Wollen Leute aus mehr als zwei Hausstände gemeinsam am Tisch sitzen, müssen aktuelle Tests aller vorliegen.
- Museen und Ausstellungen dürfen bei einer Inzidenz unter 100 öffnen. Man kommt mit Termin undnegativem Testrein, die Kontakt-Daten werden digital erfasst
- Touristische Angebotewerden in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 daher ab Freitag, den 21. Mai 2021, wieder zugelassen - so liest man es auf der Homepage des Freistaats Bayern. Ab Pfingsten gilt also: Liegt die Inzidenz 5 Werktage unter 100, darf eine Stadt oder Region alle Übernachtungsmöglichkeiten wieder für Touristen öffnen.
- Das gilt auch für Seilbahnen, Ausflugsschiffe, Bus-Rundfahretn, Führungen im Freien und für die Außenbereiche von medizinischen Thermen.
- Biergärten und sonstige Außengastro sind jetzt schon offen, wenn dieInzidenz 5 Werktage unter 100 lag.
- Für alle genannten Einrichtungen gilt immer Masken- und Abstandspflicht, man muss sich digital registrieren und zustimmen, dass die Daten auch übermittelt werden dürfen. Außerdem muss man einen negativen aktuellen Test vorweisen. Aktuell heißt:vor maximal 24 Stunden gemacht(PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht). Außerdem muss der Test alle 48 Stunden erneuert werden. Ein Test "hält" also quasi 2 Tage und muss dann erneuert werden!
- Für Geimpfte, Genesene und Kinder unter sechs Jahren entfällt die Testpflicht.
- Wie auch in Babyern gilt ab 21. Mai: Ist die 7-Tage-Inzidenz 5 Werktage unter 100, gibt es Lockerungen: Dann
- dürfen Gaststätten ihre Außenbereiche öffnen
- sind touristische Übernachtungen wieder erlaubt: in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie auf Charterbooten mit Übernachtungsmöglichkeit.
- dürfen touristische Angebote wie Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge stattfinden
- sindFreizeitparks, Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten geöffnet
- Events mit bis zu 100 Personen könnten wieder möglich sein.
- Voraussetzungen für alles sindnegativer Corona-Test, vollständige Impfung oder überstandene Infektion - und Terminbuchungen
otels, Ferienwohnungen oderCampingplätzen wieder Urlaub gemacht werden. Und die Gaststätten dürfen öffnen - drinnen und draußen! Aber nur zwischen 06 und 21 Uhr!
Baden ist möglich! Dazu können natürlich Freibäder und Seen öffnen - Schwimmbäder dürfen ihre Außenbereiche öffnenKino im Freien und Open Air Konzerte mit bis zu 100 Teilnehmenden sind wieder erlaubtFür alle Einrichtungen gilt immer Masken- und Abstandspflicht, man muss sich digital registrieren und zustimmen, dass die Daten auch übermittelt werden dürfen. Außerdem muss man einen negativen aktuellen Test vorweisen oder vollständig geimpft oder genesen sein.- Bis diesen Mittwoch, 19. Mai gilt in Berlin noch die Notbremse. Wenn die Inzidenz stabil unter 100 bleibt, kommen
- ab Freitag 21. Mai die Lockerungen in Gang. Dann dürfen Gastroeinrichtungen ihreAußenbereiche öffnen
- Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge sind dann auch wieder erlaubt
- Aber immer nur für Gäste mit negativemTest oder fürGenesene oder Geimpfte
- Hotel & Co. dürfen aber wahrscheinlich erst ab Mitte Juni wieder Gäste beherbergen.
- Öffnungen aus touristischer Sicht sind erst ab Juni zu erwarten, wenn die Inzidenzen stabil bleiben.
- Geplant ist, die Außenbereiche der Gastronomie zu öffnen und teilweise kulturelle Einrichtungen zu öffnen. Auch Beherbergung soll dann etwa ab Mittw Juni wieder möglich sein.
- Restaurants und Kneipen sollen in Hamburg frühestens Anfang Juni öffnen dürfen – und vorerst nur die Außenbereiche. Auch kulturelle Einrichtungen wie Theatervorstellungen sollen dann erlaubt werden.
In Hessen gilt ab heute, 17.Mai ein Stufenplan für weitere Öffnungen, dort, wodie Inzidenzen 5 Werktage unter 100 lagen.
- Stufe 1:
- Draußen: Außengastronomie – mit Auflagen – geöffnet: aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc.
- Clubs & Diskotheken:Öffnung als Außen-Gastronomie möglich
- Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze– unter Auflagen – geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräume: Auslastung max. 60 Prozent, Test bei Anreise + 2x pro Woche
- Stufe 2:
- Drinnen– mit Auflagen – geöffnet: aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc.
- Draußen- mit Auflagen – geöffnet: Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc. Aktueller Test empfohlen.
- Clubs & Diskotheken:Öffnung als Bar/Gastronomie möglich
- Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze– unter Auflagen – geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung max. 75 Prozent, Test bei Anreise + 2x pro Woche
- In Niedersachsen darf ab sofort wieder jeder Urlaub machen. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat am Dienstag, 18. Mai,die Regelung - Urlaub nur für eigene Bewohner - gekippt.
- Wo die Inzidenz stabil unter 100 liegt, darf die Außengastronomie öffnen und Ferienwohnungen, Campingplätze und Hotels Besuchende empfangen.
- Auch einzelne Outdoor-Freizeitangebote wie Kletterparks können dann ebenso wie der gesamte Einzelhandel öffnen, Konzerte mit bis zu 500 Menschen werden unter freiem Himmel möglich.
- Voraussetzung für Besuche sind jedoch in allen Fällen Nachweise über eine vollständige Impfung oder Genesung oder alternativ ein negativer Corona-Test.
- Ab einer Inzidenz von 100 sind Übernachtungen in Ferienwohnungen und ein Urlaub im Wohnwagen (mit eigenen sanitären Anlagen) erlaubt. Hotels dürfen gebucht werden, wenn auf dem Zimmer gefrühstückt wird und ein eigenes Bad vorhanden ist.
- Ab dem 21. Mai sind auch Open-Air-Eventsmit Testfür bis zu 100 Personen mit festen Sitzplätzen erlaubt.
- Bei einer Inzidenz von unter 50 darf die Gastronomie auch innen wieder öffnen, mit Abstand, Test und Maske.
Saarland
- Im Saarland sind Hotels- und Campingplätze auch über Pfingsten noch geschlossen.
- Außengastronomie, Museen, Kinos, Theater, Zoos und Fitnessstudios dürfen unter Hygieneauflagen öffnen. Vollständig geimpfte und genesene Personen brauchen keinen Test, um sie zu nutzen.
- Touristen dürfen aktuell auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen mit Selbstversorgung. Hotels haben weiter zu.
- Schwimmbäder dürfen ihre Außenanlagen öffnen.
- In den Außenbereichen der Gastronomie können Gäste wieder bewirtet werden. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test. Zudem muss die Anwesenheit der Gäste dokumentiert werden, um Kontakte nachverfolgen zu können. Die Zahl der Gäste an einem Tisch wird auf sechs begrenzt.
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wieder Lockerungen in zahlreichen Bereichen in Kraft, dadie 7-Tage-Inzidenz seit 8. Maiunter 100 liegt.
Wenn die Bremische Bürgerschaft zustimmt und die 7-Tage-Inzidenz weiterhin sinkt, könnte eine neue Verordnung ab 21. Mai gelten. Öffnung der Außengastronomie, touristische Übernachtungen und Events mit bis zu 100 Personen könnten dann wieder möglich sein.Auch Hotels & Co. könnten mit entsprechenden Hygienekonzepten für touristische Übernachtungen geöffnet werden.Außer bei ausschließlich selbst genutzten Ferienwohnungen ist bei der Anreise ein negatives Testergebnis oder ein Impf- beziehungsweise Genesenen-Nachweis vorzulegen und natürlich kann man alle geöffneten Einrichtungen und Möglichkeiten nur nutzen, wenn man sich an die Regeln hält (Maske, Abstand, aktueller, negativer Test oder Status "geimpft/genesen"