Urheberrechtsreform tritt ab 01. August in Kraft

Neue Regeln fürs „Hochladen"

Ab August tritt die im Mai beschlossene Urheberrechtsreform in Kraft. Das heißt Plattformen wie etwa Youtube, Facebook oder Twitter werden künftig stärker für Urheberrechtsverstöße verantwortlich gemacht. Sie müssen schon beim Upload sorgfältig prüfen, dass ein hochgeladenes Foto, Video oder auch ein Text nicht gegen Urheberrechte verstößt, gegebenenfalls die Rechte dafür erwerben oder den Inhalt entfernen. Dafür braucht es Uploadfilter, die etwa den Inhalt eines Videos beim Upload auf urheberrechtlich geschütztes Material schützen.

Es leuchtet ein, dass Youtube verhindert, dass jemand ganze Folgen einer Netflix-Serie auf Youtube lädt, für die er und Youtube keine Rechte haben. Schließlich bedroht dies das Geschäftsmodell von Netflix. Doch die Realität ist komplizierter als solche Fälle: Was, wenn jemand einen Sketch zu einer Szene aus "Stranger Things" hochladen will und dafür Schnipsel der Show verwendet? Was wenn jemand ein bekanntes Poplied mit eigenem Text parodiert? Wenn jemand ein paar Sekunden aus einer RTL-Reality-Sendung schneidet, um ein Meme für Instagram zu erstellen?

Komplexe Ausnahmeregelung

Auch solche Fälle soll das neue Gesetz regeln: Mit Ausnahmen, welche Inhalte trotz Urheberrechtsschutz hochgeladen werden dürfen. Laut der finalen Version des Gesetzes werden etwa Parodien, Karikaturen und Pastiches erlaubt bleiben. Dafür werden User ihre Uploads künftig möglicherweise beim Hochladen etwa als Parodie kennzeichnen können.In einem vorherigem Gesetzesentwurf war die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material nur gestattet worden, wenn sie "durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist". Diese Einschränkung verschwand nun.

Allgemein gelten zudem bestimmte Bagatellgrenzen. So dürfen Internetnutzer laut dem Gesetz Video- und Audioschnipsel bis 15 Sekunden, Texte bis 160 Zeichen und Grafiken bis 125 Kilobyte Größe für nicht-kommerzielle Zwecke benutzen. Diese Ausschnitte dürfen aber maximal die Hälfte des hochgeladenen Beitrages ausmachen.

Live-Sport ist ausgenommen

Dennoch wird es Inhalte geben, die grundsätzlich gesperrt werden. Etwa auch bei Live-Events. Hier kann der Rechteinhaber verlangen, dass alles gesperrt wird, solange das Ereignis noch läuft. Das wohl beste Beispiel: Fußballspiele. Ausschnitte solcher Spiele sollen laut dem Gesetz nicht veröffentlicht werden dürfen, solange die Spiele noch laufen. Für einige Betreiber von Fußball-Meme-Seiten und deren Fans heißt es also mindestens einmal warten bis Spielende.

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