Unterschriften gegen Lehrermangel

Gericht: Frist verlängert

Das Landesverfassungsgericht hat dem Bündnis gegen den Lehrermangel in Sachsen-Anhalt mehr Zeit für dessen Unterschriftensammlung gegeben. Per einstweiliger Anordnung habe es einem Antrag einer Vertrauensperson des Volksbegehrens «Den Mangel beenden - Unseren Kindern Zukunft geben» stattgegeben und die Eintragungsfrist bis zum 16. September verlängert, teilte das Gericht am Montag in Dessau-Roßlau mit (Aktenzeichen: LVG 16/20).

Die Listen mit den bis zum 18. August gesammelten Unterschriften müssten aber getrennt eingereicht werden - das ist die Frist, die das Bündnis verlängert haben wollte. Ob die danach gesammelten Unterschriften tatsächlich zählen, ist laut Gericht noch offen und hänge vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens ab.

Wegen der monatelangen Corona-Einschränkungen und der damit zeitweise nicht möglichen Unterschriftensammlung auf öffentlichen Plätzen hatte die Landesregierung die Frist schon verlängert. Das Bündnis sah die zusätzliche Frist aber nicht als ausreichend an und ging vor das Verfassungsgericht. Seit Anfang Januar sammelt das Bündnis Unterschriften für einen festen Personalschlüssel für Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen im Schulgesetz.

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