Das Land muss den Kommunen nicht mehr Geld für Vorschusszahlungen an Alleinerziehende für den Unterhalt von Kindern zahlen. Das Landesverfassungsgericht wies am Dienstag eine Beschwerde von neun Landkreisen als unbegründet zurück. Die gesetzlichen Regelungen des Landes zur Übernahme der Kosten für die Vorschusszahlungen verstießen nicht gegen die Landesverfassung, hieß es in der Urteilsbegründung am Dienstag in Dessau-Roßlau.
Ziel der gesetzlichen Regelungen sei es nicht, die Unterhaltspflichtigen zu entlasten, sagte der Vorsitzende Richter und Präsident des Gerichts, Lothar Franzkowiak, in der Urteilsbegründung. ImGegenteil:Der Staat trete lediglich in Vorleistung. Die Kommunen hätten zudem die Möglichkeit, sich durch die Zahlung von Unterhaltsvorschüssen entstandene Mehraufwendungen notfalls mittels Zwangsvollstreckungen zurückzuholen. Einen staatlichen Vorschuss können Alleinerziehende bekommen, wenn sie keinen regelmäßigen Unterhalt für das Kind vom anderen Elternteil bekommen.
Die Landkreise hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt. Nach ihrer Auffassung haben neue gesetzliche Regelungen des Bundes und des Landes 2017 dazu geführt, dass ihnen dauerhaft Mehrbelastungen in Höhe von 20 Millionen Euro pro Jahr auf kommunaler Ebene entstanden sind. Dem folgte das Gericht nicht. Der Geschäftsführer des Landkreistages, Heinz-Lothar Thiel, nahm das Urteil mit Enttäuschung auf.