Tödlicher Streit um nicht angeleinten Hund

Neun Jahre Haft für 34-jährigen Leipziger

Für den tödlichen Streit um einen nicht angeleinten Hund in Leipzig muss ein 34-Jähriger neun Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Leipzig verurteilte den Mann am Dienstagabend, 22. Juni 2021 wegen Mordes. Weil der Angeklagte laut psychiatrischem Gutachten wegen einer speziellen Form der depressiven Störung vermindert schuldfähig ist, reduzierte die 16. Strafkammer allerdings das Strafmaß.

Nach Überzeugung der Strafkammer waren Opfer und Täter, beide Deutsche, am Vormittag des 20. November mit ihren Hunden spazieren gegangen. Es kam zu einem ersten Streit, weil der 52-Jährige seinen Vierbeiner angeblich nicht angeleint hatte. Dabei flogen auch Fäuste zwischen dem Angeklagten sowie dem späteren Opfer und dessen 16-jährigem Sohn.

Stunden später kam es zum tödlichen Aufeinandertreffen, der Angeklagte rammte dem Familienvater das Messer in die Schläfe. Fünf Tage später erlag der Mann seinen schweren Kopfverletzungen. Der zur Tatzeit 16 Jahre alte Sohn, der die Tat mitangesehen hatte, leidet nach Angaben der Mutter noch heute, lehnt bislang aber jede psychologische Hilfe ab.

Das Nichtanleinen eines Hundes sei vom Angeklagten mit einem Messer geregelt worden, begründete der Vorsitzende Richter Hans Weiß die Entscheidung. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei erfüllt. «Sie haben sich im Dunkeln von hinten mit den Worten "Jetzt habe ich euch" ihren Opfern genähert», betonte der Richter. Diese hätten nicht mit einem derartigen Angriff rechnen können. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, das Urteil überprüfen zu wollen.

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Diese war davon ausgegangen, dass ihr Mandant von dem Opfer und dessen 16-jährigem Sohn attackiert und geschlagen worden war. In einer Notwehrsituation habe der 34-Jährige das Messer gezogen und «ins Blaue hinein einen Stich versetzt», sagte Rechtsanwältin Andrea Liebscher. Dafür habe es keine verwertbaren Anhaltspunkte gegeben, hieß es in der Urteilsbegründung.

«Das Geschehen ist insbesondere deshalb so tragisch, weil sie krank sind und nach dem ersten Streit um Hilfe bemüht waren», sagte der Vorsitzende Richter zum Angeklagten. Aufgrund einer Behandlung mit falschen Medikamenten habe sich der psychische Zustand des 34-Jährigen immer weiter verschlechtert. Der Angeklagte hatte nach der ersten Auseinandersetzung telefonisch stationäre Hilfe erbeten, diese aber nicht bekommen. In den folgenden Stunden habe sich die Wut des Mannes immer weiter gesteigert, ehe es am Abend zu der tödlichen Eskalation kam.

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