Schusswaffe

Todesschuss im Saalekreis

Waffenbehörde weist Schuld von sich

Nach der tödlichen Beziehungstat in Bad Lauchstädt vor einer Woche hat die Waffenbehörde des Saalekreises eine Mitverantwortung abgestritten. Es habe keine rechtliche Möglichkeit gegeben, dem Todesschützen seine legale Waffe wegzunehmen.

Wochen bevor der 61-jährige seine Ex-Partnerin und dann sich selbst erschossen hat, war er bei der Polizei wegen Bedrohung, Nötigung, und Nachstellen angezeigt worden. Darüber wurde auch die Waffenbehörde informiert. Daraufhin sei der Mann auf seine Zuverlässigkeit überprüft worden, heißt es von der Kreisverwaltung. Da die Vorwürfe gegen den Mann aber nichts mit Schusswaffen zu tun hatten, und er auch nicht mit Waffengebrauch gedroht habe, hätten die Behörden kein Recht gehabt, ein Waffenverbot auszusprechen - so die Argumente der Kreisverwaltung. Die SPD im Landtag will die Vorfälle genauer prüfen lassen.

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