Schüler macht einen Corona Schnelltest

Testpflicht an Sachsen-Anhalts Schulen vorerst gekippt

Beschluss vom Verwaltungsgericht Magdeburg

An den Schulen inSachsen-Anhaltgilt bis zum Ende der Woche keine Pflicht mehr, sich auf eine Corona-Infektion testen zu lassen. Das teilte das Bildungsministerium am Dienstag in Magdeburg mit. Die Schulen seien darüber informiert worden. Hintergrund ist den Angaben zufolge ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg (Az.: 7 B 80/21 MD).

Wie die «Magdeburger Volksstimme» (Dienstag) unter Berufung auf einen Gerichtssprecher berichtete, gaben die Richter dem Eilantrag von Eltern eines Grundschülers statt. Danach muss die Schule dem Kind vorerst auch dann Zugang gewähren, wenn es sich einem Schnelltest verweigert.

Laut Bildungsministerium bleibt die Verpflichtung, solche Schüler zurückzuweisen, ausgesetzt, bis eine entsprechende Rechtsverordnung des Landes verkündet wird. In der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung ist die Testpflicht noch nicht vorgesehen. Nach Angaben des Ministeriums soll sie aber wie bereits angekündigt dort aufgenommen werden. Ab der kommenden Woche seien die Tests dann wieder verpflichtend.

Bis dahin soll die Möglichkeit zum freiwilligen Testen bestehen bleiben. Alle am Schulleben beteiligten Personen wie Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und anderes Personal sind dem Ministerium zufolge aufgerufen, die Testangebote in den Schulen oder Testalternativen zu Corona-Schnelltests weiterhin zu nutzen. Die Testpflicht galt ab Montag. Bis zum vergangenen Freitag hatte das Land dem Bildungsministerium zufolge bereits rund 540 000 Tests an die Schulen verschickt.

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