Telefonische Krankschreibungen sind beiErkältungsbeschwerden ab heute wieder bundesweit möglich. Grund dafür ist die verschärfte Corona-Lage. Die Regelung gilt vorerst bis zum Jahresende und wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss im Gesundheitswesen am vergangenen Donnerstag beschlossen.
Die Krankschreibungen gibt es jeweils für sieben Tage – eine Verlängerung um weitere 7 Tage ist möglich. Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen müssen dadurch nicht in eine Praxis gehen, nur weil sie eine Krankschreibung benötigen. So sollen volle Wartezimmer und ein ein erhöhtes Ansteckungsrisiko vermieden werden.
Die Regelung der telefonischen Krankschreibungen wurdebereits am Anfang der Pandemie eingesetzt. Später wurde entschieden, diese Möglichkeit nur noch regional,zeitlich befristet undabhängig vom Infektionsgeschehen einzusetzen. Die Kassenärztliche Vereinigung hatte sich nun dafür stark gemacht, die Regelung aufgrund der steigenden Corona-Zahlen im Herbst und Winter wieder auszudehnen. Das Instrument habe die Arztpraxen schon im März und April stark entlastet.