
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Teilnahmebedingungen teilweise die männliche Form verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter (m/w/d).
Veranstalter des Gewinnspiels „50.000 Euro für die Zukunft“ ist die VMG Verlags- und Medien GmbH & Co. KG (nachfolgend „radio SAW“).
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige natürliche Personen, soweit sie nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen als anmeldende oder anrufende Person für einen Verein oder als Teilnehmer am Hörergewinnspiel auftreten.
Als begünstigte Organisationen können eingetragene Vereine sowie gemeinnützige Einrichtungen und Institutionen angemeldet werden. Diese werden nachfolgend einheitlich als „Verein“ bezeichnet.
Bei eingetragenen Vereinen ist jede volljährige Person teilnahmeberechtigt, die Mitglied des Vereins ist. Bei sonstigen gemeinnützigen Einrichtungen oder Institutionen ist jede volljährige Person teilnahmeberechtigt, die der Organisation angehört und zur Teilnahme für diese befugt ist.
radio SAW ist berechtigt, geeignete Nachweise über die Teilnahme- und Gewinnberechtigung des Vereins sowie die Berechtigung der für ihn handelnden Person anzufordern.
Die Anmeldung von Vereinen ist ab Donnerstag, 20. August 2026, möglich.
Vereine können bis Freitag, 2. Oktober 2026, 05:00 Uhr, nach Maßgabe der Ziffern 4 und 5.1 angemeldet werden.
Die Gewinne werden im Zeitraum von Montag, 31. August 2026, bis einschließlich Freitag, 2. Oktober 2026, jeweils montags bis freitags ausgespielt.
Während des gesamten Gewinnspielzeitraums werden nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen Geldgewinne in Höhe von insgesamt 50.000 Euro ausgespielt.
Die Anmeldung eines Vereins erfolgt ausschließlich über die hierfür bereitgestellte Anmeldemöglichkeit auf www.radiosaw.de.
Die Anmeldung ist kostenfrei. Eine Anmeldung per Telefon, Sprach- oder Textnachricht oder Briefpost ist nicht möglich.
Die Anmeldung muss durch eine nach Ziffer 2 für den betreffenden Verein teilnahmeberechtigte Person erfolgen. Die anmeldende Person handelt für den Verein und muss die in der Online-Maske abgefragten Angaben vollständig und zutreffend machen.
Mit der Anmeldung bestätigt sie,
• zur Anmeldung des Vereins berechtigt zu sein;
• dass der Vorstand beziehungsweise die Leitung der Organisation über die Teilnahme am Gewinnspiel informiert ist; und
• dass die im Rahmen der Anmeldung gemachten Angaben vollständig und zutreffend sind.
Mehrfachanmeldungen desselben Vereins sind zulässig, erhöhen jedoch nicht seine Auswahlchance. Jeder wirksam angemeldete Verein wird bei jedem Auswahlverfahren nur einmal berücksichtigt.
An jedem Gewinnspieltag werden nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen insgesamt 2.000 Euro ausgespielt.
Ein erfolgreich zurückrufender Verein gewinnt zunächst 1.000 Euro. Weitere 1.000 Euro erhält entweder der Verein nach Ziffer 5.4 oder ein Teilnehmer des Hörergewinnspiels nach Ziffer 5.5.
5.1 Auswahl des Vereins
Aus allen zum jeweiligen Auswahlzeitpunkt wirksam angemeldeten, teilnahmeberechtigten und noch nicht zuvor gezogenen Vereinen wird nach dem Zufallsprinzip ein Verein ausgewählt.
Jeder Verein kann während des gesamten Gewinnspielzeitraums nur einmal gezogen und im Programm aufgerufen werden. Mit seiner Ziehung scheidet er aus dem Auswahlpool aus. Dies gilt unabhängig davon, ob sich eine berechtigte Person fristgerecht bei radio SAW meldet und ob der Verein einen Gewinn erhält.
Später angemeldete Vereine können erst bei nachfolgenden Auswahlvorgängen berücksichtigt werden.
radio SAW kann die Teilnahmeberechtigung eines ausgewählten Vereins überprüfen. Erweist sich ein Verein als nicht teilnahmeberechtigt oder beruhte seine Anmeldung auf wesentlichen unzutreffenden Angaben, scheidet er aus. radio SAW kann nach demselben Zufallsverfahren einen anderen Verein auswählen.
5.2 Aufruf des Vereins im Programm
An jedem Gewinnspieltag wird erstmals gegen 07:10 Uhr im Live-Radio-Programm von radio SAW der Name eines nach Ziffer 5.1 ausgewählten Vereins genannt.
Ab dem Zeitpunkt des On-Air-Aufrufs hat der Verein 60 Minuten Zeit, sich über die kostenfreie radio SAW Gewinnspielhotline 0800 838 4000 zu melden.
Die Meldung kann durch jede nach Ziffer 2 für den aufgerufenen Verein teilnahmeberechtigte Person erfolgen. Es muss sich nicht um die Person handeln, die den Verein angemeldet hat.
Die anrufende Person muss ihre Berechtigung auf Nachfrage glaubhaft machen können. radio SAW kann vor Auszahlung des Gewinns entsprechende Nachweise verlangen.
Für die Einhaltung der 60-Minuten-Frist ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der Anruf nach Maßgabe des von radio SAW eingesetzten Telefonsystems erfolgreich bei der Gewinnspielzentrale eingeht.
Meldet sich innerhalb der Frist eine berechtigte Person, gewinnt der Verein 1.000 Euro.
Der Gewinn steht ausschließlich dem Verein zu. Die anmeldende oder anrufende Person erwirbt keinen persönlichen Anspruch auf den Vereinsgewinn.
5.3 Nachrücker
Meldet sich innerhalb der 60-Minuten-Frist keine berechtigte Person, erhält der aufgerufene Verein keinen Gewinn und bleibt aus dem Auswahlpool ausgeschieden.
radio SAW wählt anschließend nach dem in Ziffer 5.1 beschriebenen Zufallsverfahren einen bislang noch nicht gezogenen Nachrückerverein aus. Auch dieser hat ab seinem On-Air-Aufruf 60 Minuten Zeit, sich über die Gewinnspielhotline zu melden. Im Übrigen gilt Ziffer 5.2 entsprechend.
Das Verfahren kann mit weiteren Nachrückervereinen fortgesetzt werden, bis sich ein aufgerufener Verein innerhalb seiner jeweiligen Frist erfolgreich meldet.
Der letzte mögliche Vereinsaufruf eines Gewinnspieltages erfolgt gegen 11:10 Uhr. Die zugehörige 60-Minuten-Frist endet spätestens um 12:10 Uhr.
Meldet sich auch der zuletzt aufgerufene Verein nicht fristgerecht, wird an diesem Tag kein Vereinsgewinn vergeben. Die für diesen Gewinnspieltag vorgesehenen 2.000 Euro werden zu einem späteren Zeitpunkt nach einem von radio SAW bekannt gegebenen Verfahren ausgespielt.
5.4 Zusätzliche 1.000 Euro durch Social-Media-Reaktionen
Hat sich für einen aufgerufenen Verein fristgerecht eine berechtigte Person gemeldet und wurde die Gewinnberechtigung festgestellt, hat der Verein zunächst 1.000 Euro gewonnen.
radio SAW veröffentlicht anschließend am selben Gewinnspieltag je einen Gewinnspiel-Post auf seinen offiziellen Social-Media-Kanälen bei Facebook, Instagram und WhatsApp. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung richtet sich nach dem Zeitpunkt der erfolgreichen Meldung des Vereins.
Der Verein kann, soweit technisch möglich, im Gewinnspiel-Post markiert oder als Kooperations- beziehungsweise „Collab“-Partner eingebunden werden. Der Verein sowie die an der Aktion beteiligten Volksbanken und Raiffeisenbanken in Sachsen-Anhalt können die Gewinnspiel-Posts über die von der jeweiligen Plattform angebotenen Funktionen teilen oder erneut veröffentlichen.
Der Verein gewinnt weitere 1.000 Euro, wenn bis 15:00 Uhr desselben Gewinnspieltages auf den wertungsrelevanten Gewinnspiel-Posts zusammen mindestens 1.000 wertbare Reaktionen erreicht werden.
Wertungsrelevante Gewinnspiel-Posts sind ausschließlich:
1. die am jeweiligen Gewinnspieltag von radio SAW bei Facebook, Instagram und WhatsApp veröffentlichten Gewinnspiel-Posts für den betreffenden Verein;
2. deren unmittelbare Reposts oder Teilungen auf den offiziellen Social-Media-Profilen des betreffenden Vereins; sowie
3. deren unmittelbare Reposts oder Teilungen auf den offiziellen Social-Media-Profilen der an der Aktion beteiligten Volksbanken und Raiffeisenbanken in Sachsen-Anhalt.
Andere Reposts, Teilungen oder Veröffentlichungen sind nicht wertungsrelevant.
Als wertbare Reaktionen gelten ausschließlich die von der jeweiligen Plattform unmittelbar für einen wertungsrelevanten Gewinnspiel-Post ausgewiesenen Emoji-Reaktionen, insbesondere „Gefällt mir“- beziehungsweise „Like“-Reaktionen und andere von der Plattform angebotene Emoji-Reaktionen.
Nicht gewertet werden insbesondere Kommentare, Emojis innerhalb von Kommentaren, Antworten auf Kommentare, Aufrufe, Impressionen, Klicks, gespeicherte Beiträge, private Nachrichten und sonstige Interaktionen, die von der jeweiligen Plattform nicht als unmittelbare Reaktion auf einen wertungsrelevanten Gewinnspiel-Post ausgewiesen werden.
Die wertbaren Reaktionen auf sämtliche wertungsrelevanten Gewinnspiel-Posts werden zusammengerechnet. Weist eine Plattform für einen Gewinnspiel-Post und dessen Repost, Teilung oder Collab-Veröffentlichung einen gemeinsamen Reaktionsstand aus, wird dieser nur einmal berücksichtigt. Werden technisch getrennte Reaktionsstände ausgewiesen, werden diese jeweils berücksichtigt.
Maßgeblich sind die bis 15:00 Uhr desselben Gewinnspieltages eingegangenen und für radio SAW technisch feststellbaren Reaktionen. Später eingehende Reaktionen werden nicht berücksichtigt.
Erkennbar automatisiert, missbräuchlich oder manipulativ erzeugte Reaktionen, insbesondere durch Bots oder gekaufte Interaktionen, bleiben unberücksichtigt.
radio SAW dokumentiert den für die Gewinnermittlung maßgeblichen Reaktionsstand in geeigneter Weise. Das Ergebnis wird in der Regel gegen 15:05 Uhr im Live-Radio-Programm bekannt gegeben.
Kann der Reaktionsstand einer Plattform aufgrund einer technischen Störung vorübergehend nicht festgestellt werden, kann ein später eindeutig für 15:00 Uhr feststellbarer Reaktionsstand nachträglich berücksichtigt werden. Kann auch nachträglich nicht zuverlässig festgestellt werden, ob insgesamt 1.000 wertbare Reaktionen erreicht wurden, erhält der Verein die zusätzlichen 1.000 Euro.
Werden mindestens 1.000 wertbare Reaktionen erreicht, erhöht sich der Gewinn des Vereins auf insgesamt 2.000 Euro.
5.5 Hörergewinnspiel bei Nichterreichen von 1.000 Reaktionen
Werden bis 15:00 Uhr weniger als 1.000 wertbare Reaktionen nach Ziffer 5.4 erreicht, verbleibt es für den Verein bei 1.000 Euro.
Die weiteren 1.000 Euro werden noch am selben Tag in einer gesonderten Hörergewinnspielrunde im Live-Programm von radio SAW ausgespielt.
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über die kostenfreie radio SAW Gewinnspielhotline 0800 838 4000. radio SAW gibt im Programm bekannt, wann die Runde beginnt und die Hotline geöffnet wird.
Gewinner ist die Person, deren Anruf nach Öffnung der Gewinnspielrunde nach Maßgabe des eingesetzten Telefonsystems als zehnter erfolgreich mit der Gewinnspielzentrale verbundener Anruf registriert wird.
Vor Beginn der Gewinnspielrunde eingehende Anrufe werden nicht berücksichtigt.
Die ersten zehn erfolgreich verbundenen Anrufe werden angenommen. Den ersten neun Anrufern wird mitgeteilt, dass sie nicht gewonnen haben. Der zehnte erfolgreich verbundene Anrufer wird ins Studio zum Moderator gestellt und gewinnt 1.000 Euro. Anschließend wird die Gewinnspielrunde beendet.
Geldgewinne werden grundsätzlich innerhalb von vier Wochen nach abschließender Feststellung der Gewinnberechtigung auf ein vom Gewinner beziehungsweise vom gewinnberechtigten Verein benanntes Konto überwiesen.
Im Einvernehmen mit dem Gewinner beziehungsweise Verein kann radio SAW den Gewinn auch persönlich, insbesondere per Scheck oder als Bargeld, übergeben.
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta Platforms, Inc. oder den von Meta angebotenen Diensten Facebook, Instagram und WhatsApp und wird von diesen weder gesponsert noch unterstützt oder organisiert.
Veranstalter und Ansprechpartner ist ausschließlich radio SAW. Fragen, Hinweise oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind an radio SAW und nicht an Facebook, Instagram, WhatsApp oder Meta Platforms, Inc. zu richten.
Die Nutzung der Plattformen unterliegt daneben deren jeweiligen Nutzungsbedingungen und technischen Funktionen.
radio SAW kann das Gewinnspiel aus wichtigem Grund vorzeitig beenden, unterbrechen oder den Ablauf anpassen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann, etwa aufgrund erheblicher technischer Störungen, Manipulationen, unberechtigter Eingriffe Dritter oder gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben.
radio SAW wird hiervon nur Gebrauch machen, soweit eine Fortführung des Gewinnspiels unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer und Vereine nicht möglich oder unzumutbar ist.
Bereits entstandene Gewinnansprüche bleiben unberührt.
radio SAW verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist oder eine andere datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht.
Dies betrifft insbesondere die bei der Vereinsanmeldung übermittelten Daten sowie die Daten von Personen, die im weiteren Verlauf des Gewinnspiels telefonisch mit radio SAW Kontakt aufnehmen.
Soweit dies für die Durchführung oder Abwicklung erforderlich ist, können personenbezogene Daten an die jeweils beteiligten Kooperationspartner aus dem Kreis der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Sachsen-Anhalt sowie an technische Dienstleister übermittelt werden.
Weitere Informationen zum Verantwortlichen, zu Verarbeitungszwecken und Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus den für das Gewinnspiel bereitgestellten Datenschutzhinweisen von radio SAW.
Der Name eines ausgewählten Vereins darf im Live-Radio-Programm sowie auf den Online- und Social-Media-Angeboten von radio SAW genannt werden, soweit dies für die Durchführung und Darstellung des Gewinnspiels erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
Personennamen werden nur veröffentlicht oder im Programm genannt, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
Für die Herstellung und Veröffentlichung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
Eine gesonderte Einwilligung zur Verwendung solcher Aufnahmen zu Werbe- oder Promotionszwecken ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel oder die Auszahlung eines bereits gewonnenen Geldgewinns, soweit die betreffende Nutzung nicht für die konkrete Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist.
Für das Gewinnspiel gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Ermittlung der Vereine, der Reihenfolge eingehender Anrufe und der Social-Media-Reaktionen erfolgt nach den in diesen Teilnahmebedingungen beschriebenen Verfahren.
Gesetzliche Ansprüche und Rechte der Teilnehmer sowie der Rechtsweg zu den zuständigen Gerichten bleiben unberührt.
Magdeburg, August 2026
50.000 Euro für die Zukunft ist eine Aktion von radio SAW und den Volksbanken Raiffeisenbanken Sachsen-Anhalt.
• Harzer Volksbank
• Raiffeisenbank Kalbe-Bismark
• Volks- und Raiffeisenbank Saale-Unstrut
• Volksbank Börde-Bernburg
• Volksbank Dessau-Anhalt
• Volksbank Gardelegen
• Volksbank Halle (Saale)
• Volksbank Jerichower Land
• Volksbank Köthen-Bitterfeld
• Volksbank Magdeburg
• Volksbank Stendal
• Volksbank Wittenberg
• VR-Bank Fläming-Elsterland
• Volksbank Sangerhausen