Der Bundesgerichtshof verhandelt heute über einen Fall aus dem SAW-Land.
Ein Verkehrsunfall beim Abbiegen an der Johanniskirche in Magdeburg landet vor Gericht – einer der Fahrer hat Aufnahmen seiner sogenannten Dashcam, das Amtsgericht und in nächster Instanz auch das Landgericht sehen sich die aber gar nicht erst an. Zwar sind die kleinen Kameras nicht verboten, das ständige Filmen anderer Verkehrsteilnehmer verstößt aber nach geltender Rechtsauffassung gegen den Datenschutz.
In einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom wünschen sich knapp Dreiviertel der Befragten die Zulassung solcher Videoaufnahmen als Beweismittel – 20 Prozent fühlen sich hingegen von Dashcams beobachtet und sind für ein Verbot.
Voraussichtlich am 15. Mai wird der Bundesgerichtshof eine Entscheidung fällen.