Briefträger und Paketboten haben mit einem unbefristeten Arbeitskampf begonnen. Viele Briefkästen werden weiterhin leer bleiben. Für Verbraucher gilt: Fristen für Schriftstücke und Pakete müssen trotzdem eingehalten werden.
"Dass die Sendungen rechtzeitig beim Empfänger ankommen, dafür ist jeder selbst verantwortlich", sagt Edith Kindermann, Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Fristen verlängern sich nicht automatisch. Antworten auf wichtige Fragen
Wer einen Vertrag abschließt, kann häufig bis zu einem festgelegten Termin davon zurücktreten. Auch Schreiben an Gerichte müssen häufig bis zu einem bestimmten Tag eingehen. Hier kommt es tatsächlich darauf an, dass der Brief rechtzeitig beim Empfänger ankommt. "Das Risiko dafür liegt beim Absender", so Kindermann. Auf einen Warnstreik können sich Verbraucher hier nicht berufen.
Kann der Absender nicht davon ausgehen, dass die Post den Brief auch fristgemäß zustellt, muss er sich im Zweifel selbst um die Zustellung bemühen, und den Brief eventuell selbst einwerfen. "Nehmen Sie sich dafür am besten einen Zeugen mit." Wer ganz sichergehen will, kann den Zeugen schriftlich bestätigen lassen, dass der Brief eingeworfen wurde. Ist eine Antwort in Textform nötig, reicht unter Umständen auch ein Fax oder eine Mail aus. Ist die Schriftform nötig, muss es ein Brief sein.