
In den vergangenen Wochen wurden und werden in vielen Städten und Gemeinden neue Bürgermeister gewählt. Oft erst durch eine Stichwahl.Die kommt zu Stande, wenn bei der Hauptwahl keiner der Kandidaten dieabsolute Mehrheit – also über 50 Prozent derStimmen für sich gewinnen konnte. Dann kommen die 2Kandidaten mit den meisten Stimmenin die nächste Runde– in eben diese Stichwahl.So wie nächsten Sonntag in Güsten, Bördeland oder Magdeburg.
Was braucht der Wähler, um sein Wahlrecht auch bei der Stichwahl ausüben zu können?
Das hat er oder sienoch alles zu Hause. Die Wahlbenachrichtigung für die Hauptwahl bleibt nämlich gültig. Mit der gehendie Wahlberechtigtendann einfach in das gleiche Wahllokal, in dem sie schon für die Hauptwahl waren und setzen dort ihr Kreuz.
Und wenn ich dieWahlbenachrichtigungjetzt schon weggeschmissen habe?!
Dann ist das gar kein Problem. Es reicht auch, wennder Wählerseinen Personalausweis mit insWahllokal nimmt. Dort stehen ja alle Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis. Einfach Personalausweis zeigen, den mit der Liste abgleichen lassen und dann wählen.
Und wie läuft das, wenn ich bei der Hauptwahl per Briefwahl meine Stimme abgeben habe?
Das kommt ein bisschen drauf an.Wer bereits bei der Hauptwahl einenBriefwahlantrag gestellt hat, konnte dortdirekt auch ankreuzen oberim Falle einer Stichwahl – nochmal Briefwahlunterlagenerhaltenmöchte. Werdas angekreuzt hat,bekommt sie automatisch zugeschickt. Wenn nicht, müssen die Wahl-Unterlagenentweder online oder in der Briefwahlstelle neu beantragt werden.WerOnlineordert, sollte sich beeilen,aber werpersönlich zur Briefwahlstelle geht,hatnoch bis Freitag 18 Uhr Zeit.
Wenn ihr eure Briefwahlunterlagen noch beantragen müsst, solltet ihr jetzt schnell sein. Alle Stimmen, die bis Freitag 18 Uhr nicht in den Wahlämtern liegen, werden nicht mitgezählt.