Die jährlichen Kosten für das eigene Auto können mitunter ziemlich happig sein. Einen großen Teil davon macht auch die KfZ-Versicherung aus. Wir zeigen Euch, was es zu beachten gibt!
Die Versicherung kann zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden. Das ist meistens der 31. Dezember. Aufgrund der einmonatigen Frist ist der Stichtag also der 30. November. Erfolgt keine Kündigung, wird der Vertrag automatisch ein Jahr verlängert.
Anderseits existiert noch ein Sonderkündigungsrecht.
Das kann zum Beispiel im Falle einer Beitragserhöhung greifen. Wenn die Versicherung Euch erst nach dem Stichtag über eine Beitragserhöhung informiert, kann auch nach dem 30. November gekündigt werden.
Auch im Schadensfall kann die Versicherung gekündigt werden, ungeachtet, ob der Schaden übernommen wird oder nicht. Das geschieht aber erst, nachdem die Entschädigung verhandelt wurde. Ab da habt Ihr einen Monat Zeit zu wechseln.
Falls der versicherte Wagen verkauft wird, geht die Versicherung auf den neuen Halter über. Die Versicherung sollte hier informiert werden!
Nutzt auf jeden Fall einschlägige Vergleichsportale, um günstigere Angebote zu finden. Mithilfe der Vergleichsrechner lassen sich so aus Hunderten Tarifen die passendsten und günstigsten finden. Gerade im November lassen sich günstige Tarife finden, da hier Unternehmen aktiv für Neukunden werben. Über den Vergleichsrechner lassen sich meistens auch gleich unverbindliche Angebote einholen.
Das Datum des Versicherungsbeginns ist der 1. Januar, wenn Ihr zum Jahresende kündigen wollt. Die Versicherung informiert auch die KfZ-Zulassungsstelle über den Versicherungswechsel.
Zuletzt muss noch die alte Versicherung in der Kündigungsfrist gekündigt werden.