Gestern Abend hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, mit welchem die Steueridentifikationsnummer zu einer umfassenden Bürgernummer werden soll. Über diese Bürgernummer sollen Behörden Zugriff auf schon vorhandene Personendaten bei einer anderen Behörde erhalten, wenn der Bürger dem zustimmt.An 50 Stellen könnte die Steuer-ID der Betroffenen dann zusätzlich gespeichert werden - etwa im Melderegister, im Führerscheinregister und im Waffenregister sowie bei der Rentenversicherung und den Krankenkassen.
Die Abgeordneten, die zugestimmt haben, sehen in dem Vorhaben einenwichtigen Schritt, um das sogenannte Onlinezugangsgesetzumzusetzen und mehr Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren.
Zahlreiche Datenschützer äußerten Kritik an diesem Gesetz. Sie befürchten die Erstellung von umfassenden Persönlichkeitsprofilen.
Die Opposition stimmte geschlossen gegen das Gesetz. Es sei nicht vereinbar mit dem Grundgesetz. Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Manuel Höferlin, sagte, die Nutzung der Steuer-ID als einheitlicher Personenkennung sei verfassungsrechtlich hochbedenklich. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz beklagte, der Einzelne dürfe nicht in seiner ganzen Persönlichkeit registriert und katalogisiert werden. Auch warnte er, wenn das Verfahren in einigen Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern sollte, "dann haben wir ein Kosten- und Zeitproblem biblischen Ausmaßes".
Innenstaatssekretär Günter Krings widersprach den Bedenken und verwies auf die vorgesehenen Schutzmechanismen. Erlaubt sei die gegenseitige Datenabfrage nur, wenn die betroffene Person zustimmt. Gleichzeitig kann jeder Bürger über einen sicheren Zugang - das "Datencockpit" - selber einsehen, welche Behörden welche Daten zu ihm ausgetauscht haben.