DerBundesrechnungshof (BRH) hat dem Ressort von Gesundheitsminister Spahn sowohl überhöhte Erstattungspreise bei der Massenverteilung von Corona-Schutzmasken im Winter vorgeworfen, als auch Steuerverschwendung bei der Schaffung neuer Intensivbetten und die wissentliche Verbreitung eventuell falscher Meldungen zur Intensivbettenbelegung angemahnt. Die Informationen wurden dem Haushaltsausschussvorgestellt. Der BRHhatte hier einen ersten umfassenden Bericht über die Corona-Ausgaben der Bundesregierung vorgelegt.
Bei der Erstattung der Masken für Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankungen habe es "eine deutliche Überkompensation"zugunsten der Apotheken gegeben, so der Rechnungshof in einem neuen Bericht. Damit reißt die Welle von Kritik an Spahns Management in der Corona-Krise nicht ab. Der Politiker wies die Vorwürfe zurück und erklärte das Vorgehen mit der damaligen Krisensituation. Die SPD-Spitze hatte bereits wegen Vorwürfen zu angeblich minderwertigen Masken aus China Spahns Rücktritt ins Spiel gebracht.
Nach Recherchen von NDR/WDRund Süddeutscher Zeitung hat der BRH im zweiten Teil des Berichts die Zahlungen an die Krankenhäuser geprüft. Besonders die Schaffung neuer Intensivbetten.
Die Medien berichten, dass es im Bericht zur Schaffung neuer Intensivbetten heißt, dass von März bis September 2020jedes neue Intensivbett mit 50.000 Euro zusätzlich finanziert wurde. Insgesamt wurden von den Krankenhäusern dafür knapp 700 Millionen Euro abgerufen. Teilt man die Summe durch den Zuschuss pro Bett müsste es jetzt 13.700 neue Intensivbetten in Deutschland geben - doch die kann der Rechnungshof nicht finden - jedenfalls nicht in den vorliegenden Statistiken. Da scheint also etwas nicht zu stimmen.
Dann ist in dem Bericht auch ein Schreiben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom 11. Januar dieses Jahres ans Gesundheitsministerium Thema. Hier äußerte das RKI die "Vermutung, dass Krankenhäuser zum Teil weniger intensivmedizinische Behandlungsplätze meldeten, als tatsächlich vorhanden waren." Nach Ansicht des RKI seien die ans DVI-Zentralregister gemeldeten Daten "daher nicht mehr für eine Bewertung der Situation geeignet", schreibt der Rechnungshof. Heißt:Die Zahlen der freien Intensivbetten könnten tatsächlich höher gewesen sein als bekannt gemacht wurde. Die Auslastung der Intensivstationen ist aber neben den Inzidenz-Werten ein wichtiges Kriterium bei der Bestimmung der Corona-Maßnahmen - waren die Zahlen falsch, waren die Reglungen zu hart.
Für die Behandlung von Patientinnen und Patienten hatten die Kliniken im Jahr 2020 schon von den gesetzlichen Krankenkassen schon über 1Milliardemehr bekommen als 2019, obwohl die Betten sogar weniger ausgelastet waren. Zusätzlich erhielten die Kliniken 10,2 Milliarden Euro aus Steuermitteln als Ausgleichszahlungen für verschobene oder ausgesetzte Eingriffe. Auch hier stellt der BRH eine massive Überkompensation der Krankenhäuser aus Steuermitteln fest. Diese"Unterstützungsleistungen nach dem Gießkannenprinzip" sollten zukünftig vermieden werden.