Stendaler Ex-Stadtrat Gebhardt erneut verurteilt

Landgericht sieht Versicherungsbetrug als erwiesen an

Zwei Jahre länger im Gefängnis bleibt der verurteilte Stendaler Ex-Stadtrat Holger Gebhardt. Das Landgericht hat ihn am Montag, den 1. Juli 2019 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt, teilte ein Sprecher mit. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er mit gefälschten Arzt- und Therapierrechnungen seine Krankenversicherung um 100.000 Euro betrogen hat.

Bereits 2017 war Gebhardt wegen Wahlbetrugs zunächst zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Davon hat er rund 1,5 Jahre abgesessen. Das Urteil von 2017 hat nach Angaben des Gerichtssprechers die Kammer bei ihrer Urteilsfindung miteinberechnet.

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