DieSparkasse Stendal hat einenSparvertrag zu Unrecht gekündigt. Es gehe um einen befristeten Prämiensparvertrag, sagte einSprecher des Landgerichts Stendal am Donnerstag, 14. November 2019. Zuvor hatte dieVerbraucherzentrale Sachsen-Anhalt auf denVorfall hingewiesen und angegeben, dass es ihrer Ansicht nach mehrere ähnliche Fälle gebe.
«Ein befristeter Vertrag kann nur außerordentlich gekündigt werden», erläuterte der Sprecher des Landgerichts. Das bedeute, dass die Sparkasse einen gewichtigen Grund zur Kündigung hätte anbringen müssen. Weil der Vertrag aber ordentlich gekündigt worden sei, sei diese unzulässig. Beispiel für eine außerordentliche Kündigung sei etwa, wenn die Miete nicht gezahlt und daher dieWohnung gekündigt werde.
In dem Fall geht es um einenVertrag der eine festgelegte Laufzeit von 99 Jahren hatte. Ab dem 15. Sparjahr sollte laut Prämienstaffelung die höchste der vereinbarten Prämien gezahlt werden, wie aus der Mitteilung der Verbraucherzentrale hervorgeht. Darin heißt es auch, dass sichSparer mit weniger langen Laufzeiten ihrer Verträge an die Verbraucherschützer wenden können, sollten die Verträge vor Ablauf der vereinbartenSparjahre gekündigt worden sein.