Der selbst ernannte «König von Deutschland», Peter Fitzek, sieht sich zu Unrecht wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt. Zum Auftakt eines Berufungsverfahrens am Landgericht Dessau-Roßlau sagte der 54-Jährige am Montag, er habe seinen Führerschein im September 2012 abgegeben, aber ausdrücklich nicht auf seine Fahrerlaubnis verzichtet. Er zeigte sich davon überzeugt, dass der selbst gebastelte Führerschein seines «Königreichs Deutschland» gültig sei. Das Amtsgericht Wittenberg hatte Fitzek wegen Fahrens ohne Führerschein in 27 Fällen sowie Beleidigung verurteilt. 2007 verhängte es eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.
Mit einem weitschweifigen Vortrag erklärte der 54-Jährige seinen persönlichen Werdegang und seine Gründe, im September 2012 das sogenannte «Königreich Deutschland» zu gründen, sowie die rechtlichen Hintergründe aus seiner Sicht. Anders als bei vorhergehenden Prozessen wurde Fitzek am Montag nicht von Anhängern begleitet. Sein Anwalt saß weitgehend schweigend neben ihm. In den vergangenen Jahren beschäftigten sich diverse Gerichte mit dem Mann.