Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng (32) muss wegen des Vorwurfs der Körperverletzung im September vor dem Amtsgericht erscheinen.
Für den 9. September wurde der Prozessauftakt angesetzt, wie Gerichtssprecher Klaus-Peter Jüngst am Dienstag mitteilte. Weitere Verhandlungstermine waren zunächst nicht geplant. Demnach könnte auch am gleichen Tag das Urteil fallen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Bayern-Star und Weltmeister von 2014 vorsätzliche Körperverletzung vor. Er soll seine Ex-Lebensgefährtin während eines Streits im Urlaub verletzt haben. Unter anderem soll es um ein Video gehen, das zu seiner Entlastung vorgelegt worden war.
Die Seite Boatengs hatte bei Bekanntwerden des Prozesstermins im Oktober 2020 keine Stellungnahme abgegeben. Die Verteidiger hatten laut Berichten von WDR und "Süddeutscher Zeitung" aus dem vergangenen Jahr damals erklärt, dass es um einen privaten Sachverhalt gehe, der im Wesentlichen auf unbewiesenen Behauptungen Dritter beruhe.
Der ursprüngliche Gerichtstermin im Dezember vergangenen Jahres war verschoben worden, weil ein Zeuge "coronabedingt am Erscheinen gehindert" wurde, wie es vom Gericht hieß.
Auf vorsätzliche Körperverletzung steht laut Gericht Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Innenverteidiger Boateng spielte seit 2011 für den FC Bayern. Sein Vertrag in München lief Ende Juni dieses Jahres aus.