Mo, 3. Mai 2021
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Sachsen-Anhalts Sozialministerium hat am Freitag (23. April) erste Details zur Notbetreuung bekanntgegeben. Eltern, die dnoch keine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen können, haben mehrere Tage Zeit diese nachzureichen.Hier geht es zu den Antragsformularen.Wer die Notbetreuung in Anspruch nehmen darf, lest Ihr hier.
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