Schärfere Testpflicht für Urlauber beschlossen

Diese Regeln gelten ab 1. August

Für Rückkehrer aus dem Sommerurlaub greifen ab Sonntag, 1. August, strengere Testpflichten zum Schutz vor einer Corona-Ausbreitung. (Die Schnellübersicht zu den Tests findet ihr rechts. Weitere Details unten.)

Egal ob per Flugzeug, Auto oder der Bahn

"Alle nicht geimpften Einreisenden nach Deutschland müssen sich künftig testen lassen - egal ob sie mit dem Flugzeug, Auto oder der Bahn kommen", sagte Gesundheitsminister Jens Spahn. "Damit reduzieren wir das Risiko, dass zusätzliche Infektionen eingetragen werden."

Ausnahme: Bei Einreise aus einem Virusvaraintengebiet müssen auch Geimpfte und Genesene einen Test nachweisen.

Was gilt für ältere Kinder?

Extra-Aufwand bedeuten die neuen Vorgaben vor allem für Menschen, die keine vollständige Impfung haben, was auch die meisten älteren Kinder betrifft. Denn die Testpflicht entsteht daraus, dass eine generelle Nachweispflicht eingeführt wird. Ab 1. August müssen alle ab 12Jahren bei der Einreise belegen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder eben einem negativen Testergebnis. Eine solche Vorgabe gibt es bisher schon für alle Flugpassagiere.

Ein Überblick über weitere konkrete Regeln bei Einreisen:

TESTSUNDKOSTEN: Um im Ausland einen Testnachweis zu bekommen, sind Schnelltests durch Fachpersonal oder PCR-Labortests möglich - zu zahlen aus eigener Tasche. Das können durchaus zweistellige Beträge pro Kopf sein. Schnelltests dürfen bei der Einreise in Deutschland höchstens 48 Stunden zurückliegen, genauere PCR-Tests höchstens 72 Stunden. Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist für Schnelltests auf 24 Stunden. Der Nachweis muss auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch sein - digital oder auf Papier. Per Handy abfotografierte Papiernachweise sollen bei Kontrollen wegen der Missbrauchsgefahr nicht akzeptiert werden.

RISIKOGEBIETE:Künftig soll es statt drei nur noch zwei Kategorien für weltweite Regionen mit höherem Risiko geben: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Als Hochrisikogebiete gelten Regionen mit besonders hohen Fallzahlen. Ein Indiz: eine Sieben-Tage-Inzidenz von «deutlich mehr als 100». Betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren wie Testraten und Klinikfälle. Die Stufe des «einfachen» Risikogebiets mit mehr als 50 gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen entfällt. Bisher gab es auch die mittlere Stufe der «Hochinzidenzgebiete» mit Sieben-Tage-Inzidenz über 200. Das RKI listet alle Risikogebiete auf.

QUARANTÄNE:Vorgesehen ist für Hochrisikogebiete, dass nicht Geimpfte und nicht Genesene nach der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne müssen, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Test beendet werden kann. Eine zunächst vorgesehene Vorgabe zu PCR-Tests fiel wieder weg. Für Kinder unter zwölf soll die Quarantäne generell nach dem fünften Tag nach Einreise enden. Bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten sind weiterhin grundsätzlich 14Tage häusliche Quarantäne vorgesehen.

SONDERFÄLLE:Sonderregelungen sieht die Verordnung unter anderem für berufliche Grenzpendler und Kurzreisen im Grenzverkehr mit weniger als 24 Stunden Aufenthalt vor. Für sie soll die Nachweispflicht nur gelten, wenn man aus Risikogebieten wieder einreist. Für nicht Geimpfte und nicht Genesene soll ein Testnachweis nur zweimal pro Woche nötig sein, nicht bei jeder Einreise. Wer nur ohne Zwischenstopp durch ein Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet reist, muss deswegen bei der Einreise in Deutschland nicht in Quarantäne.

ANMELDUNG: Urlauber aus Risikogebieten müssen sich weiter beim amtlichen digitalen Einreiseportal anmelden. Auch Test-, Impf- oder Genesenennachweise sind dort hochzuladen, sobald man sie hat.

Dass man sich rund ums Verreisen testen lassen muss, ist für viele nicht ganz neu. Auch für Ferienwohnungen in Deutschland ist oft ein negativer Test mitzubringen.

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