Feuerwerkskörper

Silvesterraketen auf Geburtstag oder Hochzeit?

radio SAW deckt auf!

Der runde Geburtstag oder die Hochzeit und dazu ein schickes Feuerwerk. Das wünschen sich viele Geburtstagskinder oder Brautpaare.

Aber darf man eigentlich einfach so übrig gebliebene Silvesterraketen zünden?

Zunächst mal: Ohne Genehmigung das restliche Silvesterfeuerwerk auf eine Party zu zünden ist nicht ohne weiteres erlaubt.

Geböllert werden darf nämlich tatsächlich nur an Silvester und am Neujahrstag. Wer außerhalb dieser Zeit auf einer Geburtstagsparty oder einer Hochzeit sein restliches Silvesterzeug abbrennen möchte, braucht dazu eine Genehmigung des Ordnungsamtes, sonst droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.

Die gute Nachricht: so genanntes Kinderfeuerwerk oder Kleinstfeuerwerk mit der Kennzeichnung F1 dürft ihr das ganze Jahr ohne Einschränkung zünden.

Wollt ihr ein Kleinfeuerwerk abbrennen, müsst ihr über 18 sein, ihr braucht das Einverständnis des Grundstückseigentümers und einen Grund – z.B. eben einen Geburtstag oder eine Hochzeit.

Da gehen auch die Reste von Silvester. Für Mittel- und Großfeuerwerke zu solchen Anlässen braucht es einen Fachmann mit entsprechender Erlaubnis und Befähigung, wie es im Amtsdeutsch heißt.

Also: Wunderkerzen gehen immer, für alles andere braucht ihr eine Genehmigung vom Ordnungsamt und je größer der Bums, umso wichtiger ist der Fachmann.

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