Sachsen-Anhalt hat die Wahl. Am Sonntag, 6. Mai, sind die Bürger im Land aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Dabei könnt Ihr eine Erst- und eine Zweitstimme vergeben.
Was bedeutet das und wo ist der Unterschied?
Auf jedem Wahlzettel gibt es zwei Spalten. Links für die Erststimme- rechts für die Zweitstimme.
Mit der Erststimme, auf der linke Seite wählt Ihr einen Kandidaten aus dem Wahlkreis, in dem Ihr wohnt.
Derjenige Politiker, der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, vertritt die Menschen im Landtag, er hat ein Direktmandat gewonnen. Unabhängig davon, wie seine Partei ansonsten abschneidet. Über solche Direktmandate wird fast die Hälfte der Sitze im Landtag vergeben.
Auf der rechten Seite wählt Ihr eine Partei. Man nennt das auch die Ministerpräsidentenstimme, weil die großen Einfluss darauf hat, welche Partei die meisten Sitze bekommt und somit in der Regel auch den Regierungschef stellt.
Es ist durchaus möglich die Erst- und Zweitstimme einer jeweils anderen Partei zu geben. Die Kreuze müssen also nicht in einer Linie sein.
Nochmal kurz zusammengefasst: links wählt Ihr eine Person, rechts wählt Ihr eine Partei.
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