Sachsen weitet Kreis der Impfberechtigten aus

Alle Beschäftigten an allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen

Sachsen weitet den Kreis der Impfberechtigten aus. Ab Freitag, 16. April 2021 erhalten alle Beschäftigten, die an allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen arbeiten einen Schutz gegen das Corona-Virus.

Bislang waren bereits Beschäftigte in Kitas, Kindertagespflege sowie an Grund- und Förderschulen impfberechtigt. Den Link für die Buchung eines Impftermins finden Berechtigte hier

Landesgesundheitsministerin Petra Köpping erklärte dazu: »Die Infektionslage spitzt sich weiter zu. Daher halte ich diesen Schritt für erforderlich. Schulen und Kitas sind ein besonders sensibler Bereich, den wir auch besonders schützen müssen. Ich freue mich, dass wir nun insbesondere allen Lehrern und Lehrerinnen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ein Impfangebot machen können.«

In Sachsen sind derzeit Personen aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 sowie Personen von 60 bis 69 Jahre (nur AstraZeneca) impfberechtigt. Sie alle können weiterhin gleichberechtigt Impftermine buchen. Eine Freigabe von Impfungen für die gesamte Priorisierungsgruppe 3 ist für kommende Woche geplant. Es wird rechtzeitig informiert, ab wann Buchungen möglich sind.

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