Symbolbild: OP-Maske und FFP2-Maske

Sachsen und Thüringen verlängern Corona-Maßnahmen bis zum 2. April

Sachsen-Anhalt wartet den Bundestagsbeschluss am Freitag ab

Sachsen will die derzeit gültigen Corona-Schutzmaßnahmen im Wesentlichen bis zum 2. April weiterführen. Allerdings soll es keine Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich und auch keine Beschränkung der Kapazitäten bei Veranstaltungen mehr geben, sagte Sozialstaatssekretärin Dagmar Neukirch am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Dresden. Fußballstadien könnten demnach wieder voll ausgelastet werden. Bei Veranstaltungen im Innenbereich gilt eine Maskenpflicht, wenn der Abstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann.

In Thüringen gibt esInzidenz-Rekorde und immer mehr Covid-19-Patienten in den Krankenhäusern, deswegen werden auch hier die Maßnahmen bis zum 2. April verlängert. Im Freistaat wird es weiterhin eine Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen zu Innenräumen von Gaststätten, Clubs und anderen Orten mit Publikumsverkehr geben, kündigte ein Regierungssprecher am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Erfurt an.

Nach Plänen der Bundesregierung sollen die meisten Corona-Maßnahmen ab 20. März - also diesen Sonntag - nicht mehr gelten. Die Länder können aber je nach Lage anders entscheiden.

Sachsen-Anhalt wartet den Bundestags-Beschluss ab - der soll am Freitag folgen.

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