Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen, sitzt in einer Pressekonferenz im Helios Klinikum

Sachsen macht dicht

Ab 14.12. geht der Freistaat in den Lockdown

Sachsen verhängt zur Eindämmung der Corona-Pandemie von Montag an einen vierwöchigen Lockdown und fährt das öffentliche Leben herunter. Die Maßnahmen beschloss das Kabinett am Freitagabend in Dresden mit seiner neuen Corona-Schutzverordnung. Schulen, Kitas und Horte bleiben demnach zu, ebenso zahlreiche Geschäfte im Einzelhandel. Die Verordnung gilt bis zum 10. Januar.

Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) verwies auf die drastisch gestiegenen Infektionszahlen in Sachsen. Das mache sie sehr besorgt. 2754 Patienten befänden sich im Krankenhaus, davon 494 auf Intensivstationen. «Ich will damit sagen, dass die Lage in Sachsen nach wie vor ernst ist.» Deshalb habe man die neue Schutzverordnung beschlossen. «Das Land muss zur Ruhe kommen», betonte die Ministerin.

Zu den Verschärfungen gehört auch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Die Maskenpflicht wird ausgeweitet, in der Öffentlichkeit gilt ein Alkoholverbot. Köpping kündigte verstärkte Kontrollen an. Über Sitzungen der Landtagsausschüsse wurde auch das Parlament in die Entscheidungen einbezogen. Am Sonntag wollen sich die Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erneut über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie abstimmen. Dann könne man auch nachschärfen, betonte Köpping.

Ein Überblick über die wichtigsten neuen Regeln in Sachsen:

KITASUNDSCHULEN: Kitas, Horte und Schulen bleiben vom 14. bis einschließlich 8. Januar dicht. Es wird zwar eine Notbetreuung für Eltern in systemrelevanten Berufen angeboten - die Regeln sind aber strenger als im Frühjahr. In der Regel müssen beide Eltern einen Nachweis ihres Arbeitgebers erbringen. Die Schulbesuchspflicht wird aufgehoben. In der Woche vor den Weihnachtsferien, die am 19. Dezember beginnen, sowie vom 4. bis zum 8. Januar ist «häusliche Lernzeit» angesagt. Kultusminister Christian Piwarz (CDU) warb dafür, die Online-Angebote des Freistaates zu nutzen. «Wir haben die Zeit seit dem ersten Lockdown genutzt und sind mit unseren digitalen Diensten deutlich besser aufgestellt als im Frühjahr.»

VERSCHÄRFTE AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN: Neben den bestehenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen kommen nächtliche «Ausgangssperren» hinzu, kündigte Köpping an. Sie sollen dann greifen, wenn der Inzidenzwert von 200 im Freistaat an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. In diesem Fall darf das Haus zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr nur aus triftigen Gründen verlassen werden - etwa für den Weg zur Arbeit oder zum Arzt. Ausnahmen gibt es an Heiligabend und zu Silvester. Weil die Inzidenz in Sachen derzeit über 300 liegt, gilt die Regel ab Montag.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Die Kontaktbeschränkungen für fünf Personen aus zwei Haushalten bleiben prinzipiell bestehen. Lediglich Weihnachten dürfen sich zehn Personen treffen - und zwar vom 23. Dezember bis zum 27. Dezember jeweils 12.00 Uhr, um die An- und Abreise zu ermöglichen. Zu Silvester gilt diese Regel anders als bisher geplant nicht - höchstens fünf Personen dürfen zusammen feiern. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

EINKAUFEN: Viele Geschäfte des Einzel- und Großhandels müssen von Montag an bis zum 10. Januar schließen. Geöffnet bleiben dagegen Lebensmittelgeschäfte und Geschäfte für den Grundbedarf wie Apotheken, Drogerien, Friseure, Optiker und Hörgeräteakustiker. Auch Weihnachtsbäume dürfen weiterhin verkauft werden. Baumärkte hingegen müssen schließen.

15-KILOMETER-REGEL: Zum Einkaufen, für Sport und Bewegung gilt ein Umkreis von 15 Kilometern rund um das eigene Wohnumfeld. Die im Vorfeld diskutierte Regel, dass an der Landesgrenze Schluss sein soll, lasse sich juristisch nicht umsetzen, so Köpping. Die Ministerin appellierte aber an die Menschen, möglichst im Freistaat und zu Hause bleiben.

MASKENPFLICHT: Ab Montag wird die Maskenpflicht ausgeweitet, ein Mund-Nasen-Schutz muss dann im öffentlichen Raum dort getragen werden, «wo sich Menschen begegnen» - etwa auch vor Einkaufszentren, in Bahnhöfen oder in Fußgängerzonen.

DEMONSTRATIONEN: Wird an fünf Tagen in Folge der Inzidenzwert von 200 überschritten, dürfen an Versammlungen höchstens 200 Menschen teilnehmen. Überschreitet der Wert die 300er-Marke, sind nur zehn Teilnehmer erlaubt.

PFLEGEHEIME: Die Verordnung sieht vor, dass Besucher Alten- und Pflegeheime nur nach einem Schnelltest oder nach einem negativen PCR-Test betreten dürfen. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

SACHSENALSHOTSPOT: Sowohl das Robert Koch-Institut als auch das Gesundheitsministerium meldeten am Freitag für Sachsen 313 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Das ist nach wie vor und mit deutlichem Abstand der höchste Inzidenz-Wert aller Bundesländer.

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