Sachsen lockert mit seiner neuen Corona- Notfallverordnung mehr Beschränkungen als ursprünglich geplant. «Was wir heute machen, ist nichts weiter als ein Gleichziehen», sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping am Dienstag, 1. Februsr 2022 mit Blick auf bereits erfolgte Erleichterungen in anderen Bundesländern.
So soll in Gaststätten künftig nur noch die 2G-Regel (genesen oder geimpft) statt 2G plus mit einem zusätzlichen Test gelten. Zudem entfällt die Sperrstunde. Bislang dürfen Restaurants und Cafés bis 22 Uhr geöffnet haben. Bei Großveranstaltungen kann die Platzkapazität draußen ohne eine Obergrenze zu 25 Prozent ausgelastet werden. Bei Versammlungen fällt die maximale Teilnehmerzahl von derzeit 1000 weg. Bei Eheschließungen und Begräbnissen dürfen statt 20 Personen nun 50 teilnehmen, sofern sie genesen, geimpft oder getestet sind (3G).
Sachsen lockert die Corona-Regeln für den Einzelhandel. Künftig dürfen neben Geimpften und Genesenen (2G) auch negativ Getestete in Geschäfte, die nicht zum lebensnotwendigen Bereich gehören. Die neue Corona-Verordnung soll von Sonntag, 6. Februar an gelten.
Voraussetzung für die Lockerung ist, dass die Belastungsstufe bei den Krankenhäusern unterschritten wird. Der Grenzwert bezieht sich darauf, dass an drei aufeinander folgenden Tagen nicht mehr als 1300 Corona-Erkrankte auf den Normalstationen oder 420 Corona-Patienten auf den Intensivstationen liegen. Wird diese Schwelle unterschritten, entfallen auch die Beschränkungen für die Öffnungszeiten. Bislang durften die Geschäfte lediglich bis 20.00 Uhr öffnen.
Mit der neuen Corona-Verordnung dürfen auch wieder mehr Fans in die Stadien. Stadien können wieder zu 25 Prozent der Platzkapazität gefüllt sein. Eine Obergrenze gilt dabei nicht, größere Arenen können also mehr Zuschauer einlassen als kleinere. Nach dieser Regelung könnten im Stadion von Fußball-Bundesligist RB Leipzig rund 11 000 Fans bei Spielen dabei sein. Zu Veranstaltungen in kleineren Sportstätten sind maximal 2000 Zuschauer bei einer 50-prozentigen Auslastung möglich.
Fußball-Bundesligist RB Leipzig hat sich nur bedingt zufrieden mit der Entscheidung der sächsischen Regierung für die Zulassung von mehr Zuschauern gezeigt. «Die Erweiterung der Kapazität von 1000 Zuschauer hin zu einer fünfundzwanzigprozentigen Auslastung, ist zwar eine Verbesserung. Dennoch sind wir angesichts der Tatsache, dass wir in Sachsen derzeit bei der entscheidenden Kennziffer, der Auslastung der Krankenhausbetten, sogar unterhalb der sogenannten Vorwarnstufe liegen, nicht zufrieden mit der Entscheidung des Kabinetts», teilte RB am Dienstagnachmittag mit.
Weder auf den Intensiv- noch auf den normalen Stationen sei derzeit eine kritische Belastung festzustellen, teilte RBmit. Man habe mit der Initiative «TeamSportSachsen» einen überaus schlüssigen Stufenplan auf Basis sachlicher und vernünftiger Erwägungen ausgearbeitet und eingereicht, der angelehnt an die aktuell pandemische Situation in Sachsen eine fünfzigprozentige Auslastung des Stadions gefahrenfrei möglich mache, ohne Probleme und ohne Risiko.
«Aus den genannten Gründen erwarten wir, dass die Politik der Gesellschaft und den Großveranstaltern unter sachlichen Gesichtspunkten einen Lichtblick in Richtung Normalität vermitteln sollte und muss. Wir alle vermissen das tolle und atmosphärische Miteinander in unserer Red Bull Arena, welches unter Berücksichtigung unseres nachweislich sehr wirkungsvollen und funktionierenden Hygienekonzepts bedenkenlos möglich ist», heißt es weiter in der RB-Mitteilung.
Nach der bisherigen Notfall-Verordnung waren in sächsischen Stadien maximal 1000 Gäste zugelassen. Das nächste Heimspiel der Leipziger steht am Freitag, 11. Februar gegen den 1. FC Köln an.
Bei einem günstigen Verlauf der Corona-Pandemie erwägt Sachsen ab Anfang März Erleichterungen der Regeln in Schulen und Kindertagesstätten. «Wenn es das Infektionsgeschehen erlaubt, beabsichtigen wir, Anfang März ein Stück mehr Normalität in die Schulen und Kitas einkehren zu lassen», erklärte Kultusminister Christian Piwarznach der Kabinettssitzung. So könnten die Schulbesuchspflicht wiedereingeführt werden und der eingeschränkte Regelbetrieb in Grundschulen und Kitas entfallen. Auch Schulfahrten sollen wieder möglich sein.
Zunächst geht das Leben in Schulen und Kitas unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen aber weiter. Das Kabinett verlängerte dazu am Dienstag die bestehenden Regeln bis zum 6. März. Lockerungen könnten also erst nach diesem Datum in Kraft treten. Bis dahin gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb. Klassen und Gruppen einschließlich des Personals müssen danach streng getrennt werden. In Schulgebäuden und immer dann, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt Maskenpflicht.
Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 müssen im Unterricht weiterhin eine OP-Maske oder FFP2-Maske zu tragen. Grundschüler brauchen keine Maske. Für den Zutritt zum Schul- und Kitagelände müssen sich nicht vollständig geimpfte Personen dreimal wöchentlich testen lassen oder einen aktuellen Testnachweis vorlegen. Für Geimpfte und Genesene wird die regelmäßige Testung empfohlen.