Die Häftlinge in den sächsischen Gefängnissen können ab heute wieder Besuch bekommen. Dabei sind diese auf eine nahe stehende Person des Gefangenen beschränkt, die ein Kind mitbringen darf, wie das Justizministerium mitteilte. Im Chemnitzer Frauengefängnis können der Mitteilung zufolge auch Besuche nahe stehender Personen in Begleitung von mehreren Kindern zugelassen werden.
Wegen des Infektionsschutzes werden die Besuche mit Trennscheibe und einem Mindestabstand von 1,5 Metern durchgeführt. Außerdem müsse währenddessen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, die die Besucher mitbringen müssen. Um eine Verbreitung des Coronavirus in den sächsischen Gefängnissen einzudämmen, waren Besuche seit dem 23. März nicht mehr möglich. Ausgenommen waren notwendige Treffen mit Anwälten.
In Sachsen-Anhalts Justizvollzugsanstalten sind ab dem 25. Mai 2020 wieder Besuche möglich. In einer ersten Stufe dürfen ein Besucher oder eine Besucherin einen Gefangenen besuchen, sie können von einem minderjährigen Kind begleitet werden. Zum erlaubten Personenkreis zählen Ehe- oder Lebenspartner, Lebensgefährte und Angehörige ersten Grades. Zum Schutz vor einer Ansteckung durch Corona-Viren werden Besuch und Gefangener durch eine Plexiglaswand getrennt. Beschränkungen sollen maßvoll zurückgefahren werden.
Wo es möglich ist, werden auch die Werkstätten Zug um Zug den Betrieb aufnehmen. Behandlungsmaßnahmen (zum Beispiel Suchtpräventionen) laufen wieder an. Ebenso werden die Möglichkeiten zum Sport treiben im Freien erweitert. Die Sporthallen bleiben weiterhin geschlossen.
Bis zum 24. Mai 2020 gilt: Der Besuch bei Gefangenen wird bis auf Weiteres grundsätzlich eingestellt. Dies gilt auch für Außenkontakte durch Externe (Behandlungsmaßnahmen, Vereine und andere).