Sachsen deckelt Mieten in Leipzig

In Leipzig dürfen Mieten weiter nur begrenzt steigen.

Das teilte das Ministerium für Regionalentwicklung mit.

Die sogenannte abgesenkte Kappungsgrenze gelte weitere fünf Jahre, heißt es, das heißt, Mieten in bestehenden Mietverhältnissen dürfen innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden.

Diese Regelung war 2015 in Leipzig und Dresden wegen des angespannten Wohnungsmarktes und damit einhergehend stark steigender Mieten eingeführt worden.

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