Reiner Haseloff bei der Kabinettspressekonferenz

10. Corona-Verordnung für Sachsen-Anhalt

Schnell- und Selbsttest "so schnell wie möglich" flächendeckend 

Update, 09.03.2021, 15.30 Uhr

Morgen - am Mittwoch, 10. März -soll ein Rahmenplan mit den Apotheken in Sachsen-Anhalt vereinbart werden. Dann sollen die Schnell- und Selbsttest "so schnell wie möglich" flächendeckend verfügbar sein - so teilte es Reiner Haseloff heute mit.Heute wurde dazu die rechtliche Grundlage im Bundesanzeigerveröffentlicht. In der Testverordnung des Bundes wird geklärt, wie die Apotheken die Tests abrechnen können.

Noch in dieser Woche werden 450.000 Tests geliefert, darunter auch erste Tests für (Schul-)Kinder. Allerdings gibt es laut Sozialministerin Grimm-Benne noch eine Reihe rechtlicher Bedenken - etwa, was passiert, wenn sich ein Kind beim Test verletztoder wenn ein Elternteil den Test ablehnt. Wie eine Teststrategie für Schulkinder aussehen könnte, konnte sie heute noch nicht vertiefen.

Am Dienstag, 16. März will das Land die weitere Öffnungsstrategie vorstellen, am Montag, 22. März gibt es die nächste Bund-Länder-Runde. Dann soll auch die Intensivbettenauslastung (aktuell ~ 11% pro mit Covid19-Patienten in Sachsen-Anhalt) stärker berücksichtigt werden.

Die Hausärzte sollen frühestens im April beim Impfen helfen - hier fehlt ebenfalls noch ein Bundesbeschluss und ein Logistik-Konzept.

Die 10. Corona-Verordnung für Sachsen-Anhalt wurde am Sonntag, 07. März final aufgestellt. Hier könnt Ihr sie komplett nachlesen!

Die aktuellen Maßnahmen (gültig ab 08.03.2021)zusammengefasst:

  • Lockdown ist bis 28. März verlängert, aber es gibt einige Lockerungen
  • Die Öffnungsstrategie beginnt am 8. März, dann dürfen sich zwei Haushalte treffen, der eigene Haushalt (egal wie groß) und ein2. Haushalt mit maximal 5 Personen
  • Außerdem
    • Dürfen körpernahe Dienstleister, wie Kosmetik-, Nagel- und Tattoo-Studios ab 8. Märzwieder öffnen.
    • Dürfen die Einzelhändler bis zu 2 Kunden im Laden bedienen, wenn diese sich vorher telefonisch einen Termin geholt haben.
    • Bis zu 20 Kinder und Jugendliche (plus Trainer und Betreuer) dürfen organisierten Sport machen - allerdings nur im Außenbereich. Erwachsene dürfen ebenfalls draußen trainieren, hier gilt allerdings die Fünf-Personen-Regel. Vor allem Rehasport soll ermöglicht werden.
    • Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäuser, Bibliotheken und Archive dürfen ebenfalls wieder Publikum empfangen, wenn die Karten vorbestellt werden.

Durch die sogenannte "Notbremse" müssen Landkreise nach 3 Tagen mit einer Inzidenz über 100 ihre Kontaktbeschränkungen verschärfen. Dann gilt wieder: 1 Haushalt + maximal eine weitere Person. Jeder Landkreis darf darüber hinaus ab einer Inzidenz von 35die Maßnahmen verschärfen, etwa durch Ladenschließungen oder auch Ausgangssperren. Das so etwas schon bei Inzidenzen unter 200 passiert, ist aber unwahrscheinlich.

Hier könnt Ihr Euch die Pressekonferenz vom 04. März ansehen.

Bürger erhalten einen kostenlosen Schnelltest pro Woche

Kostenlose Corona-Schnelltests für alle Bürger sollten eigentlichvon nächster Woche an möglich werden. Doch die Beschaffung stockt.Der Bund will ab dann die Kosten dafür übernehmen. Pro Woche soll mindestens einSchnelltestmöglich sein, den geschultes Personal etwa in Testzentren oder Praxen abnimmt. Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt nur wenige Arztpraxen und Apotheken, die die Tests anbieten.Am Mittwoch, 9. März 2021 wurde dazu die rechtliche Grundlage im Bundesanzeigerveröffentlicht.

Das Bund-Länder-Treffen am 3.3 stellteweitere Öffnungsschritte in Aussicht - diese Beschlüsse sind nicht gesetzlich abgesichert, es handelt sich (für den Moment) lediglichum Versprechen

Vorgesehen ist eine Art Stufenplan. Die Öffnungen sind dabei abhängig vom Infektionsgeschehen in einem Land oder einer Region. Außerdem gibt es dabei eine Notbremse, die beimSpringen der Sieben-Tage-Inzidenz auf über 100 Neuinfektionen in Kraft tritt. Dann sollen alle Lockerungen automatisch wieder rückgängig gemacht werden.

Ab 08. März

  • Unabhängig von den Inzidenzzahlen sollenab nächsten Montagin ganz Deutschland Baumärkte, Gartencenter, Fahrschulen und körpernahe Dienstleistungen öffnen dürfen. Das würde in Sachsen-Anhalt u.a. auch die Kosmetiker/innen freuen - der Rest hat hier ja schon offen.
  • In Abhängikeit von Inzidenzen - soll es zwei Öffnungsreglungen für den Einzelhandel und Museen sowie die Fitnessbranche geben:
    • Regel 1 - Die Inzidenz ist zwischen 50und 100
      • Click & Meet für den Einzelhandel - also einkaufen vor Ort mit festem Termin
      • Museen, Galerien und Zoos - Besuche in geschlossenen Räumen ebenfalls nur mit Termin
      • Außensport ja - aber mit max. 20 Kindern (bis 14 Jahre) oder max. 5Erwachsenen aus zwei Haushalten - kontaktfrei!
    • Regel 2 - Die Inzidenz sinkt unter 50
      • Der Einzelhandel darf öffnen, aber nur beschränkt Leute in den Laden lassen
      • Museen, Galerien und Zoos können frei öffnen - es gelten die normalen Abstands- und Hygieneregeln
      • Außensport ja - mit max. 10 Erwachsenen - kontakfrei!

Frühestens ab 22. März

  • in Abhängikeit von Inzidenzen könnte esin 14 Tagen die nächsten Öffnungsschritte geben - jetzt auch für die Gastronomie. Dazu braucht es aber viele Schnelltest!
    • Regel 1 - Die Inzidenz ist zwischen 50 und 100
      • In den Biergarten - aber nur mitfestem Termin und - falls mit verschiedenen Hausständen unterwegs - mit negativem Schnelltest! Das würde dann so für die ganze "Außengastronomie" gelten
      • Man dürfte wieder ins Kino oderTheater mitnegativem Schnelltest
      • Sport ginge jetzt auch wieder "drinnen" - aber nur kontaktfrei - draußen wäre wieder alles erlaubt - immer negativem Schnelltest
    • Regel 2 - Die Inzidenz sinkt unter 50 = alles, wie oben - nur ohne Test!
      • In den Biergarten - einfach so - ohne Termin und Test! Das würde dann so für die ganze "Außengastronomie" gelten
      • Man dürfte wieder ins Kino oderTheater
      • Sport ginge jetzt auch wieder "drinnen" - aber nur kontaktfrei - draußen wäre wieder alles erlaubt.

Ein weiterer Öffnungsschritt ist vorgesehen, wenn weitere zwei Wochen nach den vorhergehenden Lockerungen die Inzidenz stabil unter 50 bleibt. Dann können Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Außenbereich möglich sein, ebenso Kontaktsport in Innenräumen. In Regionen mit einer stabilen Inzidenz bis 100 soll dann auch der Einzelhandel über Terminshopping-Angebote hinaus geöffnet werden dürfen, mit einer Beschränkung der Kundenzahl je nach Verkaufsfläche.

Einigung für private Treffen

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die strikten Kontaktregeln zur Eindämmung des Coronavirus ab nächsten Montag (8. März) zu lockern. Dann sollen wieder Treffen des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt erlaubt sein - beschränkt auf fünf Teilnehmer, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Und: Paare, die nicht zusammenwohnen, sollen künftig als ein Hausstand gelten.

Auch hier soll es in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 weitere Lockerungen geben. Es können «die Möglichkeiten zu privaten Zusammenkünften erweitert werden auf den eigenen und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen», heißt es in dem Papier. Auch hier sind Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.

Derzeit sind private Zusammenkünfte nur im Kreis des eigenen Hausstands mit einer weiteren Person von außerhalb gestattet.

Breitensport

Auch hier also nun die Möglichkeit für schrittweise Lockerungen.Abhängig von regionalen Inzidenzwerten können die Bundesländer als erste Maßnahme kontaktfreien Sport unter freiem Himmel in kleinen Gruppen mit maximal zehn Personen vorsehen. Dies gilt, wenn in einem Land oder einer Region eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern erreicht wird. Sollte es eine stabile oder sinkende Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 geben, kann «Individualsport alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich» ermöglicht werden.

Lockerungen bei dem Verbot von Zuschauern in der Fußball-Bundesliga und weiterem Profisport sind in dem Beschluss nicht genannt.

In einem weiteren Schritt kann es nach 14 Tagen bei einer stabilen Inzidenz unter 35 kontaktfreien Sport im Innenbereich oder Kontaktsport draußen geben. SeitMonaten hatte derLockdownSportler imHobby- und Leistungsbereich gebremst. Seit Anfang November darf nicht mehr gespielt, nicht einmal mehr trainiert werden.

Tests in Unternehmen

Die geplanten Regelungen für Unternehmen in der Teststrategie wurden im Vergleich zu einem früheren Papier entschärft. So war nun nicht mehr von einer Verpflichtung für Firmen die Rede, ihren in Präsenz Beschäftigten kostenlose Schnelltests anzubieten. Vielmehr werde die Bundesregierung mit der Wirtschaft noch diese Woche abschließend beraten. Am Vorabend hatte es unter anderem zu dieser Frage noch Gespräche Merkels mit Spitzenverbänden der Wirtschaft gegeben.

Haus- und Fachärzte sollen verstärkt Corona-Impfungen vornehmen

Zur Beschleunigung der schleppend laufenden Corona-Impfungen sollen Haus- und Fachärzte daran spätestens Anfang April umfassender als bisher beteiligt werden. Bisher wird vor allem in extra aufgebauten Impfzentren geimpft.

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