Steingartenanlage

Sachsen-Anhalt verbietet Steingärten

Sachsen-Anhalts Landtag hat den Weg frei gemacht für ökologischeres Bauen: Nach der am Mittwoch beschlossenen Änderung der Bauordnung werden sogenannte Schottergärten verboten, denn unbebaute Flächen auf Grundstücken müssen begrünt werden. Auch andernorts inDeutschland sind diese bereits untersagt. Zudem ist es nun etwa möglich, mehrstöckige Holzhäuser zu bauen und Kommunen können die Dach- und Fassadenbegrünung vorschreiben. Alte Schottergärten haben Bestandsschutz, deren Flächensind bereits bebaut und müssen nicht weggenommen werden.

Das Gesetz muss allerdings erst noch gegengezeichnet und im Gesetzesblatt aufgenommen werden. Eine Sprecherin des Landtags sagte uns, dies könne mehrere Wochen dauern. Nach der Veröffentlichung des Blattes tritt das Gesetz innerhalb von 3 Monaten in Kraft, erst dann sind Schottergärten gesetzlich verboten.

Auf Initiative der Grünen-Fraktion ist es nun außerdem möglich, mobile Hühnerställe bis 130 Kubikmeter und Platz für etwa 350 Hühner ohne Baugenehmigung aufzustellen. «Damit werden die Hürden für diese artgerechte Form der Tierhaltung gesenkt», erklärte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Cornelia Lüddemann.

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