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Sachsen-Anhalt: Land fördert Dorfgemeinschaftsläden

Ziel: Mehr Einkaufsmöglichkeiten in kleinen Orten schaffen

Einkaufsmöglichkeiten in kleinen Orten sind zur Seltenheit geworden. Darum fördert das Land Sachsen-Anhalt auch in diesem Jahr wieder Dorfgemeinschaftsläden.

Insgesamt liegen 300.000 Euro bereit für Maßnahmen, die zur Einrichtung der Läden beitragen.

Für die Förderung bewerben können sich Kommunen, Vereine, Unternehmen oder Privatpersonen aus Orten mit bis zu 10.000 Einwohnern bewerben.

Mit dem Geld können dann neue Dorfgemeinschaftsläden entstehen oder bestehende ergänzt oder erweitert werden.

Ziel ist es, auch die kleineren Dörfer als eigenständige Wohn- und Sozialräume zu erhalten und einen lebendigen Dorfmittelpunkt zu schaffen.

Fristen und Anträge

Die vollständigen Anträge sind bis zum 15.09.2023 beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten einzureichen.

Die Antragsunterlagen sind abrufbar unter: www.elaisa.sachsen-anhalt.de (Formulare Investitionsförderung, FP 6315 DorfGemeinschaftsläden).

Für Fragen steht auch das jeweils zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) zur Verfügung: www.alff.sachsen-anhalt.de

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